Neue Vertragsfreiheit bei EU-Unterauftragsvergaben
Das EU-Parlament hat am 12. Februar 2026 den Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Dabei seien nun weder eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe noch eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette vorgesehen.
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