Sachverständige: „Richter“ im Bauprozess?
(11.3.2012) Immer häufiger machen die Parteien eines Bauprozesses die Erfahrung: Je komplexer die Sachverhalte, desto größer der kaum fassbare und insoweit auch nicht kontrollierbare Einfluss von Sachverständigen. So entpuppt sich die Hoffnung der Parteien, ihr Rechtsstreit würde durch einen - an Recht und Gesetz orientierten - Richter entschieden, in vielen Fällen als reine Illusion. Dies ist die Erkenntnis des Baurechtsspezialisten Dr. Andreas Koenen, Inhaber der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei Koenen Rechtsanwälte und Autor des soeben erschienenen Buches „Der Sachverständigenbeweis im Bauprozess“ (siehe auch bei Amazon).
Der Sachverständige als Schlüsselfigur des Bauprozesses
Entscheidende Fragen eines Bauprozesses werden immer häufiger von Sachverständigen beantwortet. Insofern geht die Rolle der Sachverständigen über eine technischfachliche Unterstützung der sie beauftragenden Richter weit hinaus: Sie üben mit ihren Feststellungen maßgeblichen Einfluss auf das Prozessergebnis aus, weshalb Sachverständige zutreffend als „Schlüsselfigur“ des Bauprozesses bezeichnet werden. „Diese Praxis ist mit der Zivilprozessordnung nicht immer vereinbar“, so Koenen. So würden Sachverständige vom Gericht häufig zu einer Grenzüberschreitung angestiftet, indem sie über ihre originäre Aufgabe und Kompetenz hinaus Feststellungen treffen - mit fatalen Folgen für die Prozessparteien.
„Die Prozessparteien sollten sich“, so die Empfehlung von Koenen, „ebenso wie das Gericht, intensiver mit den Möglichkeiten, vor allem aber auch mit den rechtlichen Grenzen des Einflusses gerichtlich bestellter Sachverständiger auf den Bauprozess auseinandersetzen.“ Es ist nämlich nicht die Aufgabe eines Sachverständigen, Rechtsfragen zu beantworten oder auf andere Weise den Prozess zu „entscheiden“. Deshalb sollten die Gerichte Sachverständigen nur die Rolle zuweisen, die sie nach der Zivilprozessordnung innehaben, nämlich anhand eines gerichtlich vorgegebenen Sachverhalts als „Gehilfe“ des Richters einzelne Fachfragen zu beantworten. Deren gutachterliche Stellungnahmen muss das Gericht dann eingehend auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. „Dies wird leider viel zu selten getan. Die Inhalte des Gutachtens werden regelmäßig direkt ins Urteil übernommen“, so Koenen.
Der staatliche Bauprozess muss für die am Bau Beteiligten attraktiver werden
„Aus meiner Sicht liegt die Ursache der Grenzüberschreitungen in Sachverständigengutachten vor allem darin“, so die Einschätzung von Koenen, „dass viele Richter ihre juristische Fähigkeiten erst dann einsetzen, wenn alle Versuche, den Rechtsstreit auf andere Weise als durch Urteil zu beenden, gescheitert sind. Dies ist jedoch viel zu spät. Die Weichen müssen gleich zu Beginn eines Rechtsstreits gestellt werden. Und dazu gehört zwingend eine - bisweilen schwierige und aufwändige - juristische Bewertung.“
Werde der Sachverständige in der gerichtlichen Praxis wieder auf seine originäre, ihm nach der Zivilprozessordnung zugewiesene Rolle reduziert, und konzentriere er sich hierauf, werde der staatliche Bauprozess, der in den vergangenen Jahren in Verruf geraten ist, auch wieder attraktiver werden, prognostiziert Koenen. „Die Flucht in nichtstaatliche Verfahren der Streitbeilegung (z.B. Schlichtung und Mediation) würde dann abnehmen und das Vertrauen bei den am Bau Beteiligten wieder zurückkehren, dass sie in einem angemessen Zeitrahmen auch Recht bekommen. Bis dahin müssen wir Bauanwälte jedoch die Prozesswirklichkeit nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern vor allem auch unsere Prozessstrategien hierauf einrichten.“
Buch schließt Lücke
Während sich der „Werner/Pastor“ - nach wie vor das Standardwerk zum Bauprozess, das in keinem Richterzimmer fehlen darf (siehe auch bei Amazon) - auf die Darstellung der Rechtslage beschränkt und die wenigen Paragraphen in der Zivilprozessordnung zur Beweisaufnahme kommentiert, stellt das - vom Werner Verlag als Ergänzung zum „Werner/Pastor“ konzipierte - Werk von Koenen der Rechtslage die Baurechtswirklichkeit gegenüber, die nach Ansicht des Praktikers immer Ausgangspunkt für die prozesstaktischen Überlegungen sein müsse (siehe auch bei Amazon).
Insofern schließt Koenen mit seinem neuen Buch eine Lücke. Die empirischen Aussagen beruhen vor allem auf den Erkenntnissen, die der Autor aus seinen Erfahrungen mit Baurechtsstreitigkeiten über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren gewonnen hat (die letzten empirischen Untersuchungen zu diesem Themenkomplex sind mehr als 30 Jahre alt).
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Auf 290 Seiten: Wie hat das Gutachten eines Bausachverständigen auszusehen? (1.1.2017)
- Praxisleitfaden mit CD-ROM: „Der Bausachverständige vor Gericht“ (8.12.2013)
- Baubranche setzt verstärkt auf Schlichtungsverfahren (24.6.2013)
- „Das Sachverständigengutachten“ ... aus dem Fraunhofer IRB-Verlag (28.1.2013)
- Fachbuchvorstellung „Schäden am Flachdach“ (11.9.2012)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Architekt muss Bautagebuch führen - sonst droht Honorarkürzung (5.9.2011)
- Über 200 kostenlose VOB-Musterbriefe bei bauprofessor.de (17.7.2011)
- Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung SL Bau (31.1.2010)
- Schlichtung: ARGE Baurecht rät zur etablierten SOBau (31.1.2010)
siehe zudem:
- Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de
- Fördermittel der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes