Schlichtung II: ARGE Baurecht rät zur etablierten SOBau
(31.1.2010) „Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten 'SOBau' ist die wirkungsvolle baurechtliche und zeitliche Alternative zur Streitbeilegung am Bau“, konstatiert Professor Hans-Benno Ulbrich, Baufachanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein. „Wir empfehlen die SOBau als schnelle und fachliche fundierte Lösung für praktisch alle Bauvorhaben, vom Flughafenhangar über den öffentlichen Schulbau bis hin zur Wohnhaussiedlung.“
Baufachanwältin Heike Rath, ebenfalls im ARGE-Vorstand, bestätigt diese Erfahrungen: „Überall, wo Bauherren, Planer und Firmen aufeinander treffen, kommt es zu Interessenskonflikten, mitunter zu Streit. Gerichtsprozesse dauern in der Regel sehr lang. Viele Baubeteiligte können aber nicht Jahre lang auf eine Entscheidung warten. Sie brauchen pragmatische Lösungen.“ Außerdem seien viele Gerichte mit Baustreitigkeiten zeitlich und fachlich überfordert. „Vereinbaren Bauvertragspartner dagegen bereits bei Vertragsabschluss die SOBau, dann können sie von vornherein entscheiden, welchen Schlichter sie im Falle eines Falles haben möchten und welche Fachleute sie zur Streitschlichtung hinzuziehen wollen.“
Diese Einschätzungen teilen viele Mitglieder der ARGE Baurecht, die die Schlichtungsordnung zum Teil schon seit Jahren anwenden. Vor allem die pragmatische Anwendung sei ein Plus der SOBau, denn die Schlichtungsordnung ist auf Interessensausgleich und Deeskalation angelegt. Streitigkeiten würden sofort besprochen, Lösungen zeitnah und mit allen Beteiligten erörtert. Mit dem Ergebnis, so die Erfahrung der Baurechtler, könnten die Beteiligten in der Regel gut leben. Selten käme es zu weiteren Auseinandersetzungen.
Die „Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten SOBau“ eignet sich für alle, die bauen - vom internationalen Investoren-Konsortium über die in eigener Regie bauende Kommune bis hin zum privaten Bauherrn, vom kleinen Handwerksbetrieb oder Architekturbüro bis zum weltweit tätigen Baukonzern mit eigenen Fachingenieuren.
Weitere Informationen zu SOBAU können per E-Mail an ARGE Baurecht angefordert werden.
Übrigens: Wenn in diesem Kontext die Abkürzung "ADR" verwendet wird, dann ist damit "Alternative Dispute Resolution" gemeint - also die außergerichtliche Streitbeilegung.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- arge-baurecht.com/rechtsuchende/sobau
- Schlichtung I: Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung SL Bau (31.1.2010)
- ARGE Baurecht
- Deutscher Anwaltverein
- SOBau - Werkzeug (incl. Musterverhandlung auf DVD) zur Schlichtung von Baustreitigkeiten (16.9.2007)
- Neue Schlichtungs- und Schiedsordnung SOBau 2020 (30.11.2020)
- Aktualisierte „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ tritt am 1. Juli 2020 in Kraft (28.6.2020)
- Baurechtsstreitigkeiten bergen für private Bauherren ein hohes Risiko (5.12.2016)
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- weitere Details...
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- Fertigbau: Kostenlose Ombudsstelle erspart den Gang vor Gericht (11.6.2004)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile: Bauvertrag
siehe zudem:
- Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de
- Fördermittel der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes