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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen vom VPB

(24.10.2005) "Wer einen Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus unterzeichnet, der lebt meist in der Hoffnung, der vereinbarte Preis sei auch der tatsächliche Endpreis. Das ist aber fast nie der Fall", kritisiert Thomas Penningh, Vorstandsmitglied des Verband Privater Bauherren (VPB). "Im Gegenteil, fast zwei Drittel aller Bauverträge haben eklatante Mängel", ergänzt der Bausachverständige und Leiter des VPB-Regionalbüros in Braunschweig. "Die Bauherren müssen in der Regel erheblich zuzahlen, bevor sie ihr Haus beziehen können".

Grund für die skandalösen Zuzahlungen sind mangelhafte und ungenaue Leistungsbeschreibungen in den Bauverträgen. Damit in Zukunft weniger Bauherren auf diese Mängel hereinfallen, hat der VPB die häufigsten Fallstricke von Bauverträgen in einem "ABC der Gemeinheiten" für Bauherren zusammengestellt.

"Fast zwei Drittel aller Vertragsentwürfe beinhalteten zum Beispiel nur vage formulierte Planungsleistungen. Andere lassen wichtige Bauelemente einfach weg, wie Türen oder Sanitärobjekte", weiß Thomas Penningh. "Die Bauherren müssen im Schnitt pro Einfamilienhaus 23.000 Euro zuzahlen", so hat der VPB festgestellt. Diese enormen Summen beziehen sich auf Vorhaben, bei denen skeptisch gewordene Bauherren erst während des Baus die Hilfe des VPB in Anspruch nahmen. Ließen sich die Bauherren bereits vor Vertragsabschluss bautechnisch beraten, konnten die VPB-Sachverständigen im Schnitt Mängel in Höhe von 10.000 Euro pro Bauobjekt feststellen und durch rechtzeitige Nachbesserung der Verträge sparen helfen.

"Solchen Mängeln ließe sich auch durch die Einführung verbindlicher Bau- und Leistungsbeschreibungen vorbeugen", weiß der VPB-Sachverständige. "Ein erster Schritt wäre die verbindliche Einführung der so genannten "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser", wie sie der VPB in Zusammenarbeit mit der Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen des Bundesbauministeriums herausgegeben hat. "Unverzichtbar sind neben der detaillierten Hausplanung natürlich ein seriöser Terminplan und ein Zahlungsplan, bei dem der Bauherr keine Vorkasse leisten muss", erinnert Thoma Penningh. Nach Untersuchungen des VPB entsprechen in fast drei Vierteln aller Fälle die Zahlungspläne der Anbieter nicht dem Baufortschritt. "Der Bauherr zahlt vorab, ohne dafür irgendwelche Sicherheiten zu bekommen." Muss der Bauträger dann Insolvenz anmelden, bleibt der Bauherr auf einer Bauruine und hohen Verlusten sitzen. "Bei den Bauträgerverträgen muss der Gesetzgeber den Verbraucherschutz in Zukunft erheblich nachbessern."

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