VPB kritisiert skandalöse Bauverträge und überzogene Zahlungspläne
(19.4.2005) "Fast zwei Drittel aller Bauverträge haben eklatante Mängel", kritisiert Jürgen B. Schrader, Vorsitzender des Verbandes Privater Bauherren (VPB). "Das ist ein Skandal. Bauherren brauchen endlich mehr Sicherheit", fordert der VPB-Vorstand angesichts der Ergebnisse einer Umfrage seines Verbandes. Danach ließen sich im vergangenen Jahr rund 80 Prozent aller Bauherren im VPB im Neubaubereich beraten, die übrigen Beratungen bezogen sich auf gebrauchte Immobilien, Altbausanierung und Energiesparmaßnahmen.

Im Durchschnitt waren die Bauverträge, die die Bauherren von Schlüsselfertigherstellern und Bauträgern zur Unterschrift angeboten bekamen, nur sechs Seiten knapp. "Dies", so kritisiert Verbandsvorsitzender Schrader, "ist nicht ausreichend, um alle nötigen Bauleistungen ausreichend zu beschreiben und Details korrekt aufzulisten." Das Resultat: bei 60 Prozent der bautechnisch geprüften Angebote fehlten wichtige Leistungen. Fast zwei Drittel aller Vertragsentwürfe beinhalteten nur vage formulierte Planungsleistungen.
Diese Mängel in den Baubeschreibungen summierten sich zu enormen Nachzahlungen, die die Bauherren im Laufe des Baufortschritts zusätzlich zu den vertraglich festgelegten Baukosten aufbringen mussten. "Die Bauherren mussten im Schnitt pro Einfamilienhaus 23.000 Euro zuzahlen." Diese enormen Summen beziehen sich auf Vorhaben, bei denen skeptisch gewordene Bauherren erst während des Baus die Hilfe des VPB in Anspruch nahmen. Ließen sich die Bauherren bereits vor Vertragsabschluss bautechnisch beraten, konnten die VPB-Sachverständigen im Schnitt Mängel in Höhe von 10.000 Euro pro Bauobjekt feststellen und durch rechtzeitige Nachbesserung der Verträge sparen helfen.
"Fast schon dreist", kritisiert Jürgen B. Schrader, "sind die Finanzierungsvorstellungen vieler Bauträger." In fast drei Vierteln aller Fälle entsprechen die Zahlungspläne der Anbieter nicht dem Baufortschritt, hat der VPB bei seiner Umfrage festgestellt. "Der Bauherr leistet Vorkasse, ohne dafür irgendwelche Sicherheiten zu bekommen." Muss der Bauträger Insolvenz anmelden, dann bleibt der Bauherr auf einer Bauruine und hohen Verlusten sitzen. "Hier muss der Gesetzgeber den Verbraucherschutz noch erheblich nachbessern."
"Unsere Umfrage bestätigt wieder einmal, wie dringend der Bauherr als Laie auf fachliche und seriöse Beratung und transparente Verträge angewiesen ist", resümiert Jürgen B. Schrader. Der VPB fordert deshalb seit langem die verbindliche Einführung der "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser. "Bislang sind diese Richtlinien noch nicht verbindlich. Aber sie werden inzwischen immerhin bei zehn Prozent der Bauverträge vertraglich vereinbart." Der VPB war an der Ausarbeitung der Mindestanforderungen maßgeblich beteiligt.
siehe auch:
- VPB fordert mehr Schutz für Bauherren bei Firmenpleiten (22.9.2014)
- Architekt versus GU: 10 Argumente für unabhängige Planer (28.3.2010)
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- VPB verleiht Preis für "Transparente Baubeschreibung" (12.11.2006)
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- VPB rät: Zur Bauabnahme Sachverständigen hinzuziehen (14.10.2004)
- Checkliste zur Auswertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser (4.8.2004)
- Ein Viertel aller Bauträger ist quasi pleite (29.6.2004)
- Baubeschreibung: Hilfestellung für private Bauherren (19.8.2003)
- Pfusch am Bau: Was ist hinzunehmen; was kann eingeklagt werden? (mit einer Muster-Baubeschreibung zum Downloaden; 25.6.2003)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile: Bauvertrag
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Neubau, Einfamilienhäuser bei Amazon
- Fördermittel der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes
- Rechenmodelle für die Baukostenberechnung
- architektur-online.de auf Baulinks