VPB fordert mehr Schutz für Bauherren bei Firmenpleiten
(22.9.2014) Wenn Schlüsselfertigunternehmer Pleite gehen, dann kann das Bauherren die Existenz kosten - es sei denn, sie haben in ausreichender Höhe Sicherheiten vereinbart. Das ist allerdings bei weitem nicht immer der Fall, konstatiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Im Gegenteil, in der aktuellen Hochphase könnten sich Baufirmen ihre Bauherren aussuchen, und wer Sicherheiten verlange, der bekomme in der Regel das gewünschte Haus nicht.
„Dabei stehen jedem privaten Bauherrn Sicherheiten zu“, erläutert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag. „Seit 2009 hat jeder private Bauherr, der Abschlagszahlungen für Neu- oder Umbau eines Hauses leistet, laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 632a, Absatz 3) einen Anspruch auf eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme.“ Der Bundesgerichtshof habe sogar entschieden, dass bei der ersten Rate im Abschlagszahlungsplan in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf diesen Anspruch hingewiesen werden müsse. (BGH VII ZR 191/12)
Die im BGB beschriebene Sicherheit soll Bauherren vor allem gegen Insolvenzen des Bauunternehmens während der Bauzeit schützen. Das klingt verbraucherfreundlich, sei aber im Alltag nach VPB-Erfahrung wirkungslos. „Selbst wenn Firmen Sicherheiten stellen, wird der Bauherr ganz oft über den Zahlungsplan zur Vorkasse gezwungen“, erläutert Volker Wittmann, Bausachverständiger und Leiter des VPB-Regionalbüros in Regensburg. „Dieses vorausbezahlte Geld verliert er im Falle einer Insolvenz. Oft übersteigt der Schaden dann die fünf Prozent Sicherheit auch noch um einiges.“ Böse enden könne es auch, wenn der Bauherr kritiklos alle Rechnungen begleicht. Firmen behaupten, ein bestimmter Bauabschnitt sei fertig, die laut Zahlungsplan vereinbarte Abschlagsrechnung folglich fällig. „Das trifft aber nur zu, wenn die Bauleistung technisch in Ordnung ist“, erklärt Volker Wittmann.
„Beim Bauen stehen immer große Summen auf dem Spiel. Schutz vor Insolvenzen sind deshalb unentbehrlich. Allerdings reichen die bestehenden Regelungen nach BGB nicht aus“, meint VPB-Vertrauensanwalt Freitag. Der VPB fordert deshalb vom Gesetzgeber, die Sicherheiten bei Bauverträgen mit Verbrauchern von derzeit fünf auf zehn Prozent zu erhöhen. Denn:
- Zusatzkosten für die Fertigstellung der Immobilie mit einem Drittunternehmer fallen an.
- Außerdem laufen nach einer Insolvenz zusätzliche Mietkosten und Darlehenszinsen auf, weil sich der Bau natürlich verzögert.
- Ferner seien Überzahlungen im Zahlungsplan durch neue bautechnische Entwicklungen mit Gewerkeumstellungen an der Tagesordnung.
Ein weiteres Problem sieht der VPB bei Unternehmerinsolvenzen während der Gewährleistungsphase. Der private Bauherr hat fünf Jahre Garantie auf sein Haus. So lange steht der Unternehmer für Mängel gerade - sofern er noch am Markt ist und nicht insolvent. Ist die Firma pleite, muss der Bauherr die Beseitigung aller Mängel aus eigener Tasche bezahlen. Eine Gewährleistungssicherheit von fünf Prozent der Bausumme ist hingegen bei der Öffentlichen Hand als Bauherr durchaus üblich. Hier müssen Bauherren abwägen, ob sie ein Mehr an Sicherheit durch einen etwas höheren Baupreis erkaufen wollen oder alternativ eine Gewährleistungsversicherung anstreben.
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siehe zudem:
- Bauverträge, Baurecht, Baufinanzierung, Fertighäuser, Immobilienseiten und öffentliche Hand auf Baulinks
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