Zwangsversteigerungen sind Schnäppchen mit Risiko
(22.9.2014) In Deutschland wechseln pro Jahr rund 70.000 Immobilien durch Zwangsversteigerung den Eigentümer. Interessenten finden die Objekte, die meist 10 bis 30 Prozent unter gängigen Marktpreisen kosten, in Tageszeitungen, im Aushang von Amtsgerichten sowie auf spezialisierten Internetseiten. Interessenten sollten sich umfassend kundig machen: Beim zuständigen Amtsgericht kann die Versteigerungsakte mit Eigentümern und Gläubigern eingesehen werden, die auch einen aktuellen Grundbuchauszug und ein Wertgutachten eines Sachverständigen enthalten sollte. Dieses sollte den Verkehrswert unter Berücksichtigung eventueller Baumängel ausweisen. Das muss aber - so die Warnung des Bauherrenschutzbundes - nicht den wirklichen Zustand der Immobilie widerspiegeln, denn häufig ...
- werden solche Gutachten ohne Besichtigung des Objektes verfasst,
- findet keine vertiefte Prüfung auf Baumängel statt und/oder
- sind Gutachten nicht aktuell, weil sich Zwangsversteigerungsverfahren über Monate bis Jahre hinziehen.
Worauf kommt es an?
Man sollte sich ein möglichst umfassendes Bild von dem Zwangsversteigerungsobjekt verschaffen, was dadurch erschwert wird, dass für dessen Besichtigung der gerichtlich bestellte Gutachter wie auch Kaufinteressenten die Zustimmung des Eigentümers oder Mieters benötigen. Ob Altlasten, absackender Untergrund, Feuchtigkeit, fehlende Baugenehmigung oder Erschließung, Lärm- und Geruchsbelästigung oder das Umfeld die Werthaltigkeit der Immobilie beeinträchtigen, lässt sich oft genauso wenig klären, wie die Frage, ob Terrassen, Einbauküche, Gartenhaus etc. dazugehören.
Alle Informationsmöglichkeiten ausschöpfen!
Ist eine Besichtigung nicht möglich, kann die Kontaktaufnahme zu Nachbarn, zur Hausverwaltung oder den Gläubigern möglicherweise hilfreich sein, um weitere Informationen über Zustand und Wert des Objektes zu erhalten.
Unabhängiger Sachverstand kann helfen
Selbst wenn viele Informationen verfügbar sind, dürften die wenigsten Käufer ohne fachkundige Unterstützung in der Lage sein, diese richtig zu bewerten - und insbesondere zu einer möglichen Begehung sollte ein Sachverständiger, Architekt oder Bauingenieur hinzugezogen werden. Wichtig ist auch die Einsichtnahme in das Grundbuch, das über Belastungen, Dauerwohnrechte oder Leitungs- und Wegerechte Dritter aufklärt. Auch Erkundigungen bei Hausverwaltung und Kommune über anstehende Baumaßnahmen sowie ggf. beim Wohnungsverwalter zu Instandhaltungsrücklage, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und zu den Protokollen der Eigentümerversammlungen können helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.
Fehler vermeiden: Limit setzen und Gebote gut platzieren
Die Immobilie wird nach ihrer Vorstellung durch den Rechtspfleger im ersten Versteigerungstermin nur versteigert, wenn mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes geboten werden. Gläubiger können aber auch 70 Prozent für den Zuschlag verlangen. Bieter können innerhalb einer halben Stunde ein Angebot abgeben, sollten damit aber eher bis zum Schluss der Runde warten und sich vor allem ein Limit setzen, das sie in keinem Fall überschreiten. Erhält im ersten Termin kein Interessent den Zuschlag, wird ein weiterer Termin bestimmt, bei dem dann die Mindestwerte für den Zuschlag nicht mehr gelten.
Langer Weg ins ersteigerte Objekt!
Kaufinteressenten müssen die Finanzierung vorab klären, da bei Zuschlag noch am Versteigerungstermin zehn Prozent des Verkehrswertes fällig werden - notfalls als Sicherheit über Bankbürgschaften. Für die Zahlung der Restsumme bleiben dann vier bis sechs Wochen. Mit dem Zuschlag wird der Erwerber Eigentümer der Immobilie und der Eintrag ins Grundbuch erfolgt nach Verteilung des Erlöses auf die Gläubiger sowie der Zahlung der Grundsteuer, der Eintragungsgebühr im Grundbuch und der Zuschlagsgebühr beim Amtsgericht. Aber auch nach der Erledigung dieser Formalien muss ggf. noch mit einer Übergangszeit gerechnet werden, weil sich ehemalige Eigentümer oder Mieter nicht selten weigern, auszuziehen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Umstritten: Kündigungen von Bauspar-Altverträgen zum „Schutz des Bausparkollektivs“ (23.2.2015)
- LBS: „Interesse am Bausparen ungebrochen. Kunden kaufen Zinssicherheit.“ (15.2.2015)
- Bausparkassen im Test: Tops und Flops für Bausparer (25.1.2015)
- Finanztest: „Riester-Bausparverträge sind so attraktiv wie nie“ (17.11.2014)
- EXPO REAL 2014: 2,5% mehr Besucher als 2013 - vornehmlich aus dem Ausland (19.10.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Ältere Energieausweise sind unter Umständen ab 1. November ungültig (31.8.2014)
- vdp Immobilienpreisindex legte gegenüber Vorjahresquartal um 4,7% zu (17.8.2014)
- Deutsche Durchschnittswohnung ist 91 m² groß (3.8.2014)
- Wo sich Immobilienkauf in Deutschland perspektivisch bis 2025 lohnen kann (20.7.2014)
siehe zudem:
- Baufinanzierung und Immobilien auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baufinanzierung, Baukosten, Baubeschreibung, Bauvertrag, Baurecht bei Baubuch / Amazon.de