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Ältere Energieausweise sind unter Umständen ab 1. November ungültig

Energieausweis
  

(31.8.2014) Vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellte Energieaus­weise sind unter bestimmten Umständen nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig. Betroffen sind Ausweise, die nicht dem damals gängigen Muster eines Energieausweises entsprechen und nicht die Mindestangaben enthalten.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät aktuell allen eventuell betroffenen Eigentümern, ihre Energieausweise zu prüfen und sich gegebenenfalls neue ausstellen zu lassen. Wer die ungültigen Ausweise weiter verwendet, dem drohe ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen die äl­teren Energieausweise von einer offiziellen Stelle ausgestellt sein und Auskunft geben zum wesentlichen Heizenergieträger und zum Energiebedarf oder -verbrauch inklusive Warmwasserbereitung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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