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Die Energiewende muss zur Hauswende werden ... in Richtung Plusenergiegebäude

URSA EnEV kompakt
aktualisierte URSA-Broschüre zur EnEV 2014
  

(23.9.2014) Um die angestrebte Energiewende umzusetzen, sind zwei Faktoren entscheidend: Zum einen muss die Ener­gieeffizienz erhöht und zum anderen der Anteil erneuerbarer Energie gesteigert werden. Ersteres bedingt einen sparsamen Umgang mit Energie bei gleichbleibendem Komfort. Da so­wohl in Deutschland als auch in der gesamten EU der größte Ver­brauch im Gebäudebereich festzustellen ist, hat ins­be­son­dere die energetische Verbesserung des Gebäudebestands - also die Minderung des Primärenergiebedarfs und des Stromver­brauchs - ein hohes Potenzial. Die Energiewende muss somit zur Hauswende werden. Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutra­ler Gebäudebestand erzielt werden. Mit der Energieeinsparver­ordnung (EnEV) wurde dieses Thema eingeläutet - die jetzige Fassung rückt es weiter in das Bewusstsein und bereitet die nächsten Schritte vor.

Auf europäischer Ebene ist 2010 die reformierte EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getre­ten. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Änderungen in nationales Recht umzu­setzen und zukünftig die Ergebnisse an die EU zu berichten. EU-weit soll voraussicht­lich ab 2019 für öffentliche Gebäude und ab 2021 für alle anderen Neubauten ein noch zu definierender Niedrigstenergiegebäude-Standard gelten. Objekte, die diesem Stan­dard entsprechen, weisen eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz auf. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Eine weitere Anforderung, die sich aus der EU-Gebäuderichtlinie ergibt, sind die neuen Anforderungen an den Energieaus­weis.

In Deutschland ist die EnEV das wichtigste Instrument, die Energieeffizienz bei Gebäu­den zu regeln. Um den Weg zum Niedrigstenergiegebäude zu ebnen, verabschiedete die Bundesregierung am 16. Oktober 2013 die dritte Novelle der Energieeinsparverord­nung (EnEV). Ab 2016 ist damit eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubau­ten um einmalig 25 Prozent vorgesehen. Bestandsgebäude sind von dieser Verschär­fung ausgenommen. Der KfW Effizienzhausstandard 70 wird somit ab 2016 für Neubau­ten zum Standard. Wer in zwei Jahren nicht in einem energetischen „Altbau“ wohnen möchte, sollte daher bei der Gebäudeplanung bereits heute mindestens auf diesen Standard setzen.

Die zuletzt in Kraft getretene EnEV 2014 rückt das Thema Energieeffizienz weiter in den Fokus und schärft ein Bewusstsein für die Energieeffizienz von Gebäuden - nicht nur bei Fachleuten, sondern auch bei der breiten Öffentlichkeit. Seit dem 1. Mai 2014 gilt die verpflichtende Vorlage sowie Übergabe eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung von Immobilien. Damit wird seine Rolle vor allem bei Bestandsgebäuden ge­stärkt.

Der Energieausweis

Schon bei der Besichtigung von Wohnungen sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und diesen nach Vertragsabschluss unverzüglich zu übergeben. Wichtige energetische Kennwerte müssen außerdem bereits in Immobilien­anzeigen genannt werden. Damit bekommt der Energieausweis viel mehr Gewicht - und Wohnungen in energiesparenden Gebäuden deutlich bessere Chancen bei der Vermietung.

Man unterscheidet zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Während letzterer Auskunft über die genutzte Energie in der Vergangenheit gibt, basiert der Bedarfsaus­weis auf einem Gutachten. Er klassifiziert das Gebäude qualitativ und gibt so bei Be­standsgebäuden auch Hinweise auf den Sanierungsbedarf.

Effizienzklassen

Neben der Abbildung der energetischen Kennwerte auf einer Skala von grün bis rot wird jetzt zudem eine Einordnung in Effizienzklassen von A+ bis H vorgenommen und damit die bekannte Kennzeichnung von Haushaltsgeräten aufgenommen. Für die Ge­bäude entspricht die beste Energieeffizienzklasse A+ dabei einem Verbrauchswert von jährlich weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Diese schließt Flächen außerhalb von Wohnungen wie Flure und Treppen­häuser mit ein und bezieht sich nicht mehr nur auf die Wohnfläche. Somit wird der energetische Zustand des gesamten Gebäudes dargestellt.

Die Zuordnung zu den Effizienzklassen gilt nur für neu ausgestellte Ausweise, bereits vorliegende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren.

Kontrollen

Seit dem ersten Mai 2014 werden alle ausgestellten Energieausweise über das Deut­sche Institut für Bautechnik (DiBT) registriert und strichprobenartig überprüft. Die neue Regelung soll die Qualität der Ausweise sicherstellen und erstmals eine Kontrolle ermöglichen, ob die EnEV-Anforderungen eingehalten werden. Ist der Energieausweis nicht korrekt, drohen sogar Bußgelder.

Normen

Die neue EnEV weist auf Normen wie die DIN 18599 und DIN 4108-2 in der aktuellen Fassung hin. Seit erstem Mai 2014 sind diese bei den Berechnungen anzuwenden. Die DIN 4108-2 regelt beispielsweise den sommerlichen Wärmeschutz für den Neubau. Die geänderten Berechnungsregeln sollen neben den erhöhten energetischen Anforderun­gen der EnEV zu mehr sommerlichem Komfort in den Gebäuden führen.

Herausforderung für Planer, Ausführende und Hersteller

Die wachsenden Anforderungen stellen Planer und Ausführende vor die Aufgabe, eine wärmebrückenoptimierte Bauweise zu realisieren. Sie ist essentiell, um einen geringen Energiebedarf zu gewährleisten. Sowohl die Planung als auch die Ausführung auf der Baustelle muss mit besonderer Aufmerksamkeit auf mögliche energetische Schwach­stellen durchgeführt werden. Ein wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang eine größere Dämmstoffdicke. Zugleich ist zu erwarten, dass allen Projektbeteiligten sehr gute Kenntnisse über die einzelnen Materialien und ihre Eigenschaften abverlangt wird, um eine ideale Kombination in den Konstruktionen zu gewährleisten.

Der luftdichten Bauweise - in Verbindung mit dem Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung - kommt eine bedeutendere Rolle zu. Auch die Komplexität der eingesetzten Heizsysteme wird zunehmen: Zum einen durch die Kombination unter­schiedlicher Systeme und zum anderen durch die verstärkte Einbindung erneuerbarer Energien. Für Hersteller bedeuten die wachsenden Anforderungen eine konsequente Ausrichtung ihres Produktportfolios: So bietet beispielsweise der Dämmstoffhersteller URSA heute viele seiner Materialien auch in passivhausgeeigneter Ausführung an und stellt sich auf eine steigende Nachfrage im Bereich der Wärmedämmung ein.

Ausblick

Die Energieeinsparverordnung in ihrer geltenden Fassung ist eine wichtige Zwischen­etappe auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude. Es ist eine weitere Anhebung der geforderten Energieeffizienz um 20 bis 30 Prozent bis 2020 beim Neubau zu erwarten. Langfristig rückt ein klimaneutraler Gebäudebestand zwei Themen verstärkt in den Mittelpunkt: einerseits die Deckung des sehr kleinen Restenergiebedarfs mit erneuer­baren Energien und der damit verbundenen Entwicklung hin zum Plusenergiehaus, an­dererseits die Betrachtung der so genannten „Grauen Energie“, die zur Herstellung ei­nes Gebäudes notwendig ist. Die nachhaltige Betrachtung des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes gewinnt damit ebenfalls an Bedeutung.

Die Broschüre „URSA EnEV kompakt“ sowie weitere Informationen zur Passivhaus-Dämmung kann per E-Mail an URSA angefordert werden und ist zudem als PDF-Dokument downloadbar.

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