Die Energiewende muss zur Hauswende werden ... in Richtung Plusenergiegebäude
(23.9.2014) Um die angestrebte Energiewende umzusetzen, sind zwei Faktoren entscheidend: Zum einen muss die Energieeffizienz erhöht und zum anderen der Anteil erneuerbarer Energie gesteigert werden. Ersteres bedingt einen sparsamen Umgang mit Energie bei gleichbleibendem Komfort. Da sowohl in Deutschland als auch in der gesamten EU der größte Verbrauch im Gebäudebereich festzustellen ist, hat insbesondere die energetische Verbesserung des Gebäudebestands - also die Minderung des Primärenergiebedarfs und des Stromverbrauchs - ein hohes Potenzial. Die Energiewende muss somit zur Hauswende werden. Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erzielt werden. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde dieses Thema eingeläutet - die jetzige Fassung rückt es weiter in das Bewusstsein und bereitet die nächsten Schritte vor.
Auf europäischer Ebene ist 2010 die reformierte EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Änderungen in nationales Recht umzusetzen und zukünftig die Ergebnisse an die EU zu berichten. EU-weit soll voraussichtlich ab 2019 für öffentliche Gebäude und ab 2021 für alle anderen Neubauten ein noch zu definierender Niedrigstenergiegebäude-Standard gelten. Objekte, die diesem Standard entsprechen, weisen eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz auf. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Eine weitere Anforderung, die sich aus der EU-Gebäuderichtlinie ergibt, sind die neuen Anforderungen an den Energieausweis.
In Deutschland ist die EnEV das wichtigste Instrument, die Energieeffizienz bei Gebäuden zu regeln. Um den Weg zum Niedrigstenergiegebäude zu ebnen, verabschiedete die Bundesregierung am 16. Oktober 2013 die dritte Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Ab 2016 ist damit eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent vorgesehen. Bestandsgebäude sind von dieser Verschärfung ausgenommen. Der KfW Effizienzhausstandard 70 wird somit ab 2016 für Neubauten zum Standard. Wer in zwei Jahren nicht in einem energetischen „Altbau“ wohnen möchte, sollte daher bei der Gebäudeplanung bereits heute mindestens auf diesen Standard setzen.
Die zuletzt in Kraft getretene EnEV 2014 rückt das Thema Energieeffizienz weiter in den Fokus und schärft ein Bewusstsein für die Energieeffizienz von Gebäuden - nicht nur bei Fachleuten, sondern auch bei der breiten Öffentlichkeit. Seit dem 1. Mai 2014 gilt die verpflichtende Vorlage sowie Übergabe eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung von Immobilien. Damit wird seine Rolle vor allem bei Bestandsgebäuden gestärkt.
Der Energieausweis
Schon bei der Besichtigung von Wohnungen sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen und diesen nach Vertragsabschluss unverzüglich zu übergeben. Wichtige energetische Kennwerte müssen außerdem bereits in Immobilienanzeigen genannt werden. Damit bekommt der Energieausweis viel mehr Gewicht - und Wohnungen in energiesparenden Gebäuden deutlich bessere Chancen bei der Vermietung.
Man unterscheidet zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Während letzterer Auskunft über die genutzte Energie in der Vergangenheit gibt, basiert der Bedarfsausweis auf einem Gutachten. Er klassifiziert das Gebäude qualitativ und gibt so bei Bestandsgebäuden auch Hinweise auf den Sanierungsbedarf.
Effizienzklassen
Neben der Abbildung der energetischen Kennwerte auf einer Skala von grün bis rot wird jetzt zudem eine Einordnung in Effizienzklassen von A+ bis H vorgenommen und damit die bekannte Kennzeichnung von Haushaltsgeräten aufgenommen. Für die Gebäude entspricht die beste Energieeffizienzklasse A+ dabei einem Verbrauchswert von jährlich weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Diese schließt Flächen außerhalb von Wohnungen wie Flure und Treppenhäuser mit ein und bezieht sich nicht mehr nur auf die Wohnfläche. Somit wird der energetische Zustand des gesamten Gebäudes dargestellt.
Die Zuordnung zu den Effizienzklassen gilt nur für neu ausgestellte Ausweise, bereits vorliegende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von zehn Jahren.
Kontrollen
Seit dem ersten Mai 2014 werden alle ausgestellten Energieausweise über das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBT) registriert und strichprobenartig überprüft. Die neue Regelung soll die Qualität der Ausweise sicherstellen und erstmals eine Kontrolle ermöglichen, ob die EnEV-Anforderungen eingehalten werden. Ist der Energieausweis nicht korrekt, drohen sogar Bußgelder.
Normen
Die neue EnEV weist auf Normen wie die DIN 18599 und DIN 4108-2 in der aktuellen Fassung hin. Seit erstem Mai 2014 sind diese bei den Berechnungen anzuwenden. Die DIN 4108-2 regelt beispielsweise den sommerlichen Wärmeschutz für den Neubau. Die geänderten Berechnungsregeln sollen neben den erhöhten energetischen Anforderungen der EnEV zu mehr sommerlichem Komfort in den Gebäuden führen.
Herausforderung für Planer, Ausführende und Hersteller
Die wachsenden Anforderungen stellen Planer und Ausführende vor die Aufgabe, eine wärmebrückenoptimierte Bauweise zu realisieren. Sie ist essentiell, um einen geringen Energiebedarf zu gewährleisten. Sowohl die Planung als auch die Ausführung auf der Baustelle muss mit besonderer Aufmerksamkeit auf mögliche energetische Schwachstellen durchgeführt werden. Ein wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang eine größere Dämmstoffdicke. Zugleich ist zu erwarten, dass allen Projektbeteiligten sehr gute Kenntnisse über die einzelnen Materialien und ihre Eigenschaften abverlangt wird, um eine ideale Kombination in den Konstruktionen zu gewährleisten.
Der luftdichten Bauweise - in Verbindung mit dem Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung - kommt eine bedeutendere Rolle zu. Auch die Komplexität der eingesetzten Heizsysteme wird zunehmen: Zum einen durch die Kombination unterschiedlicher Systeme und zum anderen durch die verstärkte Einbindung erneuerbarer Energien. Für Hersteller bedeuten die wachsenden Anforderungen eine konsequente Ausrichtung ihres Produktportfolios: So bietet beispielsweise der Dämmstoffhersteller URSA heute viele seiner Materialien auch in passivhausgeeigneter Ausführung an und stellt sich auf eine steigende Nachfrage im Bereich der Wärmedämmung ein.
Ausblick
Die Energieeinsparverordnung in ihrer geltenden Fassung ist eine wichtige Zwischenetappe auf dem Weg zum Niedrigstenergiegebäude. Es ist eine weitere Anhebung der geforderten Energieeffizienz um 20 bis 30 Prozent bis 2020 beim Neubau zu erwarten. Langfristig rückt ein klimaneutraler Gebäudebestand zwei Themen verstärkt in den Mittelpunkt: einerseits die Deckung des sehr kleinen Restenergiebedarfs mit erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Entwicklung hin zum Plusenergiehaus, andererseits die Betrachtung der so genannten „Grauen Energie“, die zur Herstellung eines Gebäudes notwendig ist. Die nachhaltige Betrachtung des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes gewinnt damit ebenfalls an Bedeutung.
Die Broschüre „URSA EnEV kompakt“ sowie weitere Informationen zur Passivhaus-Dämmung kann per E-Mail an URSA angefordert werden und ist zudem als PDF-Dokument downloadbar.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- EnEV 2014: Fehlerhafte Immobilienanzeigen kosten seit dem 1. Mai Bußgeld (3.5.2015)
- Stefan Grenzhäuser neuer Vertriebsleiter bei URSA (26.4.2015)
- Wohngesundheit: Protektor, Rockwool, URSA und Fermacell machen gemeinsame Sache (16.2.2015)
- Energielabel, Stand-by, Kessel, ...: Änderungen für Energieverbraucher zum Jahreswechsel (4.1.2015)
- Stimmen zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz nach dem Kabinettbeschluss (3.12.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Stichproben: Mangelhafte Beachtung von EnEV-Vorgaben bei Verkauf und Vermietung (16.9.2014)
- Positionspapier: „Vorurteile gegen den Einsatz von Dämmstoffen sind unberechtigt“ (16.9.2014)
- Ältere Energieausweise sind unter Umständen ab 1. November ungültig (31.8.2014)
- Wärmeschutz und Energiebedarf nach EnEV 2014 - gedruckt und als CD-ROM (24.8.2014)
- VBI-Broschüre zur EnEV 2014 (20.7.2014)
- EnEV 2014 im Bild auf 151 Seiten (20.7.2014)
- VDI-Broschüren zur Ressourceneffizienz von Dämmstoffen und zu hochwertigem Recycling (6.7.2014)
- ASUE-Broschüre „EnEV 2014 für Wohngebäude“ u.a. für Eigentümer, Mieter und Makler (26.5.2014)
- Reality Check: Beziffern Energiepässe den Energie-Verbrauch deutlich zu hoch? (26.5.2014)
- Abkürzungen der Pflichtangaben nach §16a EnEV bei Immobilienanzeigen (5.5.2014)
siehe zudem:
- Dämmstoffe, Dachdämmung, Innendämmung und Fassadendämmung, Energieeinsparverordnung, Energieausweis online und SanReMo-Magazin bei Baulinks
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