Energielabel, Stand-by, Kessel, ...: Änderungen für Energieverbraucher zum Jahreswechsel
(4.1.2015) Mit dem neuen Jahr treten einige Änderungen für Energiekunden in Kraft. Diese betreffen vornehmlich Vorgaben bei der Verwendung von Energielabel, Stand-by-Vorgaben für elektrische Geräte sowie beim Heizkesseltausch.
Ab dem 1. Januar gelten neue Vorgaben für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Hausgeräten. Neu ist, dass auch Dunstabzugshauben in Küchen ein Energielabel führen müssen. Die Geräte werden zunächst mit den Energieeffizienzklassen A bis G gekennzeichnet. Auch für Backöfen, einschließlich Gasbacköfen, gelten ab Januar neue Effizienzklassen - und zwar A+++ bis D. Bereits im Handel stehende Geräte dürfen aber weiter verkauft werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rät daher, vor dem Gerätekauf diesen Punkt der Energieeffizienz gezielt nachzufragen und zu vergleichen.
Auch bei den Stand-by-Anforderungen für elektrische Geräte wird es im neuen Jahr zusätzliche Regelungen geben. Die Ökodesign-Verordnung enthält neue Vorgaben für private Kaffeemaschinen. Diese müssen sich nach festgelegten Wartezeiten in den Stand-by-Modus abschalten:
- Kaffeemaschinen mit Isolierkanne nach 5 Minuten,
- Kaffeemaschinen mit Glaskanne nach 40 Minuten und
- sonstige Kaffeemaschinen nach 30 Minuten.
Zudem werden EU-Energielabel zum Jahresbeginn auch beim Online-Kauf Pflicht. Die EU-Kommission reagiert mit dieser neuen Verordnung auf den zunehmenden Internethandel und regelt die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte neu. Für Geräte mit Energieeffizienzklasse, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, muss künftig auch ein elektronisches Energielabel sowie ein elektronisches Datenblatt veröffentlicht werden. Bisher waren die Angaben zur Energieeffizienz nur in Textform vorgeschrieben. Folgende Geräte müssen im Online-Handel das elektronische Energielabel führen:
- Waschmaschinen,
- Wäschetrockner, Geschirrspüler,
- Kühl- und Klimageräte,
- Staubsauger,
- Lampen und Leuchten sowie
- Fernseher.
Für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter gilt diese Regelung noch nicht.
Auch für die Nutzung von Heizkesseln gibt es zum Jahresbeginn neue Vorgaben. Heizkessel (Öl- und Gas-Standardheizkessel), die älter als 30 Jahre sind, dürfen gemäß Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden. Derartige Heizkessel mit jüngerem Inbetriebnahmedatum müssen ebenfalls mit Vollendung ihres 30. Betriebsjahres abgeschaltet werden. Durch Ausnahmeregelungen ist aber ein Großteil der Heizkessel nicht betroffen. Dies gilt zum Beispiel für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Überprüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
- EnergieSparRatgeber
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- EU-Energielabel mit geänderter Skala für neue Heizungen (23.1.2019)
- SHK Essen feiert 2016 fünfzigjähriges Jubiläum (29.11.2015)
- Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel kommt zum 1. Januar 2016 (17.8.2015)
- Heizungslabel für neue Wärmeerzeuger in der Kritik (19.7.2015)
- Produktlabel und Verbundlabel gemäß ErP-Richtlinie ab 26. September 2015 verpflichtend (17.4.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Zum Aufatmen: Strengere Grenzwerte für Holzöfen ab dem 1.1.2015 (22.12.2014)
- Bund und Länder einigen sich auf Steuerförderung für Sanierungsmaßnahmen (15.12.2014)
- Stimmen zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz nach dem Kabinettbeschluss (3.12.2014)
- 12. Forum Wärmepumpe: „Energieeffizienz entscheidende Säule der Energiewende“ (17.11.2014)
- Die Energiewende muss zur Hauswende werden ... in Richtung Plusenergiegebäude (23.9.2014)
- Stichproben: Mangelhafte Beachtung von EnEV-Vorgaben bei Verkauf und Vermietung (16.9.2014)
- Am 26. September 2015 wird das Energieeffizienzlabel für Warmwassergeräte Pflicht (22.7.2014)
- Neues EU-Energielabel hilft beim Kauf von Leuchten (29.3.2014)
siehe zudem:
- Kaminöfen / Heizkamine im alternative Energien-Magazin von Baulinks
- Literatur / Bücher Kaminöfen bei Baubuch / Amazon.de