Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel kommt zum 1. Januar 2016
(17.8.2015) Das Bundeskabinett hat am 12.8. die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des „nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen“ beschlossen. Es soll ab dem 1. Januar 2016 für Heizkessel gelten, die älter als 15 Jahre sind, und Verbrauchern kostenfrei - wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betont - Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel liefern. Neben den Informationen auf dem Energieeffizienzlabel sollen Verbraucher ebenfalls kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen wie z.B. Heizungs-Checks oder die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderungen der KfW und des BAFA hingewiesen werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, erklärte dazu: „Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung. Entsprechend groß ist hier daher das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Energieeinsparung.“
- Von den in Deutschland installierten 20,5 Millionen Heizungsanlagen soll nur etwa ein Viertel dem Stand der Technik entsprechen.
- Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren.
- Mehr als ein Drittel (36%) ist sogar älter als 20 Jahre.
- Über 70% der installierten Heizgeräte würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen.
Hier sehen Politiker, Fachplaner und Heizungsbranche großes Potential für Effizienzsteigerungen. Dennoch werden derzeit lediglich rund 3 Prozent der Heizgeräte ausgetauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate würde es also noch circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre. Das Effizienzlabel und die Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen daher dazu führen, die Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres Heizkessels zu verbessern und so die Motivation zum Austausch zu erhöhen. Erwartet wird damit, die Austauschrate bei Heizgeräten um circa 20 Prozent pro Jahr steigern zu können.
Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alten Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren.
Heizungsbranche freut sich auf das Effizienzlabel für alte Heizkessel
Der Spitzenverband des deutschen Heizungsbauerhandwerks, der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), sowie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßen die vom Bundeskabinett getroffene Entscheidung. Immerhin geht das Bestandslabel auf die Initiative von BDH und ZVSHK zurück.
BDH-Präsident Manfred Greis erwartet, dass „das neue Bestandslabel für Altanlagen ein gutes Instrument ist, um den bisher schleppenden Modernisierungsmarkt im Heizungsbereich in Schwung zu bringen“. Und der ZVSHK-Präsident Manfred Stather ergänzt: „Das deutsche Heizungsbauerhandwerk steht in den Startlöchern, zum einen, um das Heizungslabel anzubringen und zum anderen, um moderne energieeffiziente Heizungsanlagen einzubauen. ... Handwerk und Industrie werden eng zusammenarbeiten, um diese für den Klima- und Ressourcenschutz wichtige Aufgabe gemeinsam zu meistern.“
BDH und ZVSHK begrüßen, dass das Label für den Betreiber einer Altanlage kostenlos ist und dass auf Zwangsmaßnahmen bei der Heizungsmodernisierung verzichtet wird. Wichtig sei es nun, dass mit dem Ausstellen des Labels auch eine neutrale Beratung über die technischen Möglichkeiten neuer Heizsysteme sowie über die Möglichkeit der Einkopplung von erneuerbaren Energien erfolge. Zudem müsse über Möglichkeiten der Förderung durch KfW und BAFA informiert werden.
Auch Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP), begrüßt die Gesetzesinitiative und weist noch einmal darauf hin, dass neue Heizgeräte bereits ab dem 26. September 2015 mit dem EU-Energielabel versehen werden müssen - siehe auch Baulinks-Beitrag „Produktlabel und Verbundlabel gemäß ErP-Richtlinie ab 26. September 2015 verpflichtend“ vom 17.4.2015.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- PDF: „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchs-kennzeichnungsgesetzes“
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)
- Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
- Bundesverband WärmePumpe (BWP)
- EnergieSparRatgeber incl. Heizungssystemvergleich und Heizkostenvergleich
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- EU-Energielabel mit geänderter Skala für neue Heizungen (23.1.2019)
- Vielfalt und ein gewisses Durcheinander beim Energielabel (15.1.2018)
- Zwischen G und A+++: Verwirrung bei den europäischen Energielabeln (3.9.2017)
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- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Energieverbrauchskennzeichnung für alte Heizungen (19.7.2015)
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- Die Top 5 der energetischen Modernisierung: Heizkessel, Fenster, Dach, Fassade, Heizung (9.6.2015)
- Produktlabel und Verbundlabel gemäß ErP-Richtlinie ab 26. September 2015 verpflichtend (17.4.2015)
- MAP 3.0: Update für das Marktanreizprogramm ... und den BDH-Förderleitfaden (18.3.2015)
- Vorstellung VdZ-Plattform „HEIZUNGSlabel“ auf der ISH 2015 (9.3.2015)
- Energielabel, Stand-by, Kessel, ...: Änderungen für Energieverbraucher zum Jahreswechsel (4.1.2015)
- Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung von Heizgeräten und Warmwassererzeugern (7.3.2014)
siehe zudem:
- Heizung und Wärmepumpen im Wärmetechnik-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Heizung bei Amazon