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Energieverbrauchskennzeichnung für alte Heizungen

alte Heizung
© tinadefortunata/fotolia
   

(19.7.2015; überarbeitet und ergänzt am 13.9.2015) Das Bun­deswirtschaftsministerium hat einen Re­ferentenentwurf zum ersten Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeich­nungsgesetzes „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanla­gen“ veröffentlicht. Die Einführung eines Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen soll Verbraucher motivie­ren, sich energe­tische beraten zu lassen und gegebenenfalls alte ineffiziente Heizungsanlagen auszutauschen.

Die Bundesregierung verweist in dem Entwurf auf ihr Ziel, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20% und bis 2050 um 50% verringern zu wollen. Der Gebäudebestand soll 2050 klima­neutral sein. Die in den vergangenen Jahren erreichten Fort­schritte würden jedoch für die Erreichung der nationalen Effizienzziele nicht genügen.

Zur Erinnerung: Im Gebäudebereich werden nach Angaben der Regierung knapp 40% der gesamten Endenergie verbraucht, davon die meiste Energie für Heizung. Derzeit seien über 70% der Heizgeräte nicht auf dem Stand der Technik - sprich: ineffizient. Das durchschnittliche Alter der Anlagen soll bei 17,6 Jahren liegen, 36% aller Geräte seien sogar älter als 20 Jahre.

„Mit einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate von drei Prozent würde es im Hin­blick auf die unsanierten Heizgeräte circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist“, schreibt die Regierung. Daher sollen die Verbraucher mit den Labels über den Effizienzstatus ihrer alten Heizgeräte informiert werden. Erwartet wird, dass die Austauschrate um rund 20% auf 3,7% pro Jahr steigt. „Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland geleistet werden“, hofft die Regierung.

Im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung werden von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern, Gebäudeenergieberatern des Handwerks und Ausstellungsberech­tigten nach §21 der Energieeinsparverordnung Heizkessel betrachtet, die folgende Kriterien erfüllen:

  • älter als 15 Jahre
  • bis 400 kW Leistung
  • Warmwasserbereitung, sofern in Kombination mit Heizung oder gas- bzw. ölbetrieben

Wärmepumpen und Fernwärmeübergabestationen werden nicht betrachtet. Darüber hinaus werden die Bezirksschornsteinfeger bei fehlenden Etiketten verpflichtet, diese auf dem Heizgerät anzubringen.

Kritik an der Energieverbrauchskennzeichnung

Dipl.-Ing. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin im Verband für Wärme­lieferung (VfW), kritiisert: „Nur einen Heizkessel zu bewerten ist unzureichend, be­urteilt werden muss die gesamte Anlage, also Erzeugung, Verteilung und Verbrauchs­stellen. Ein Heizungsbesitzer wird aufgrund eines Labels keine Modernisierung veranl­lassen. Hierzu bedarf es einer hochwertigen Beratung mit Empfehlungen, Wirtschaft­lichkeitsberechnungen, verbindlichen Kostenaufstellungen - einschließlich aller Se­kundärprozesse, d.h. aller sonstigen mit dieser Maßnahme verbundenen zusätzlichen Maßnahmen wie z.B. hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizflächen und Tempe­raturen und vieles mehr.“

Auch Haus & Grund ist überzeugt, dass das geplante Kennzeichen die Verbraucher in die Irre führt und das Klima nicht schützt: „Ein Kennzeichen für alte Heizungen, das lediglich anhand von Typenlisten ohne Messungen und Berechnungen vergeben wer­den soll, ist im besten Fall überflüssig, im schlechtesten Fall werden gut laufende He­izungen ausgetauscht“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke. Ob eine Heizung viel oder wenig Energie verbraucht, hänge von mehreren Faktoren ab. Dazu zählten beispielsweise die Heizungsregelung sowie die Brennwertnutzung. Diese Daten müss­ten individuell erfasst werden und ließen sich nicht aus einer Liste von Heizungsmo­dellen ablesen. Die Gefahr der irreführenden Verbraucherinformation würde mit dem Gesetz sogar verschärft, indem u.a. Heizungsinstallateure berechtigt wären, die Effi­zienzlabel an alte Heizungen zu kleben. „Damit werden die Hauseigentümer unmittel­bar in die Hände eines von eigenen Geschäftsinteressen motivierten Handwerkers ge­trieben“, warnte Warnecke.

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