Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/0450 jünger > >>|  

MAP 3.0: Update für das Marktanreizprogramm ... und den BDH-Förderleitfaden

(18.3.2015; aktualiserter Leitfaden - Stand 03/2019 - zuletzt am 2.1.2020 neu verlinkt) Die Bundesregierung hebt die staat­lichen Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien kräftig an und hat die Eckdaten dazu in der Woche vor der ISH bekannt gegeben. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hatte daraufhin schnell reagiert und konnte bereits zur ISH eine überarbeitete Version seines Leit­fadens „Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat“ vorlegen (direkter PDF-Download).

Das seit Jahren etablierte „Marktanreizprogramm“ (MAP) - ein mit über 300 Mio. Euro ausgestattetes Anreizpaket für die Energiewende auf dem Wärmemarkt - wurde neu geschnürt und wartet nun mit erheblich attraktiveren Förderbedingungen auf. Private und gewerbliche Hausbesitzer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umstellen wollen, können sich auf deutlich höhere Investitionszuschüsse für Solar-, Bio­masse- und Wärmepumpenanlagen freuen. Zudem werden nun begleitende Investitionen in das Heizungssystem gefördert.

Öffnung für den gewerblichen Bereich

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen MAP ist die konsequente Öffnung des Programms für den gewerblichen Bereich: Mit Investitionszuschüssen von bis zu 50% sollen alle Unternehmen sowohl bei Neubauprojekten als auch bei Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende begeistert werden. Ganz neu im Programm: Der Bund gibt nun auch Zu­schüsse für die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Öko-Heizungen.

Beim für die Zuschussbewilligung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) richtet man sich nun auf ein deutlich höheres Antragsvolumen ein. „Mit der am 1. April 2015 in Kraft tretenden neuen Richtlinie trägt Bundeswirtschafts­minister Gabriel der Bedeutung des Wärmemarktes für das Gelingen der Energiewende Rechnung. Das dringend benötigte Aufbruchssignal ist nun gegeben“, freut sich der Präsident des BAFA, Dr. Arnold Wallraff.

BAFA: „Die Energiewende beginnt im Heizungskeller“

Zum Hintergrund: Der in der politischen Diskussion oft vergessene Wärmemarkt spielt für die Energiewende eine gleichermaßen entscheidende Rolle wie der Strommarkt. Heizung und Warmwasser machen 40 Prozent des Energieverbrauchs aus und produ­zieren ein Drittel der CO₂-Emissionen.

Besonders hervorzuheben ist, dass nun auch Großunternehmen antragsberechtigt sind. Damit dringt das MAP in eine ganz neue Dimension vor. Im BAFA spricht man deshalb vom „MAP 3.0“.

Nach Dr. Wallraffs Überzeugung unterstreicht die neue Richtlinie die Bedeutung des MAP für die Energiewende. Das MAP versorge den regenerativen Heizungsmarkt mit den notwendigen finanziellen Impulsen und schaffe ein positives Investitions- und In­novationsklima. „Nach dem wiederholten Scheitern der Bemühungen um eine steuer­liche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erweist sich das rund­erneuerte MAP als zentrales und verlässliches Instrument der Bundesregierung für die Energiewende im Wärmemarkt“, so der Präsident des BAFA.

Gabriel: „neue Maßstäbe für die Heizungsbranche“

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, versteht die Novelle des Marktanreizprogramms als weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung des Natio­nalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und verspricht: „Mit innovativen Elemen­ten, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solar­thermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuer­barer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen so genannten KMU-Bo­nus von 10%. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse.“

Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr soll das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt sein. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneu­erbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hat sich seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9%. Die Novelle des MAP sei daher erforderlich, so Gabriel, um das ambitionierte Ziel des Er­neuerbare-Energien-Wärmegesetzes von 14% Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen.

Die novellierte Förderrichtlinie tritt am 1. April 2015 in Kraft. Die nichtamtliche Le­sefassung ist über das BMWi abrufbar. Der BDH-Leitfaden „Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat“ ist unter bdh-koeln.de > Fachleute> Publikationen > Broschüren downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH