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Deutlich höhere Fördersätze für Heizungsmodernisierungen

(3.1.2016; aktualiserter Leitfaden - Stand 03/2019 - zuletzt am 2.1.2020 neu verlinkt) Am 1. Januar 2016 startete das Bundes­wirt­schafts­ministerium das „Anreiz­programm Energieeffizienz“ (APEE). Ziel ist es u.a., neue Innovations- und Investi­tions­im­pulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über 3 Jahre für Zinsverbilligungen und Zinszu­schüsse zur Verfügung. Mit dem APEE wird die bestehende Förderlandschaft erweitert.

Wer im Rahmen des „Heizungspakets“ seine ineffiziente Hei­zungs­anlage durch einen Biomassekessel bzw. eine Wärme­pumpe ersetzt oder durch Einbindung einer heizungs­unter­stützenden Solaranlage seine bestehende Heizung ertüchtigt und sein gesam­tes Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, erhält einen Zusatzbonus von 20% der Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP). Weiter­hin wird ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 600 Euro für notwendige Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz gewährt.

Die zu modernisierende bzw. auszutauschende Heizungsanlage muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Betrieb auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl).
  • Keine Nutzung von Brennwerttechnik oder Brennstoffzellen-Technologie.
  • Es liegt kein Fall von gesetzlicher Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Bei der Optimierung der gesamten Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z.B. nach DIN EN 15378).
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem - z.B. durch die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern.

Der Antrag für den Zusatzbonus nach dieser Richtlinie ist im Rahmen des Antragsver­fahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen. Die geeigneten Formulare sol­len ab Mitte Januar über die BAFA-Website downloadbar sein.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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