KfW verbessert zum 1.8.2015 ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“
(5.7.2015) Wer ein Haus oder eine Wohnung energetisch saniert, kann künftig eine bessere Förderung durch die KfW einkalkulieren. Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5% des Darlehensbetrags (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können wiederum zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro z.B. für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus.
Grundsätzlich gilt: Je anspruchsvoller der
Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, umso stärker die
Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle
KfW-
Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5% gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.
Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:
- KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen Investitions-kosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte im Einzelnen:
- KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal 22.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal 17.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal 12.500 Euro pro Wohneinheit
Weitere Verbesserungen im Einzelnen:
- Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm
- Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum 31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995)
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- De-minimis-Erklärung für Förderungen: KfW vereinfacht Anfragsverfahren für WEGs (5.7.2015)
- Die Top 5 der energetischen Modernisierung: Heizkessel, Fenster, Dach, Fassade, Heizung (9.6.2015)
- Sanierung von Häusern aus den Jahren 1995 bis 2001 wird jetzt auch gefördert (7.6.2015)
- Ab 1.4.2016 neue Förderstandards im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (10.5.2015)
- Energieeffizienzfonds zur Finanzierung energetischer Gebäudesanierungen? (10.5.2015)
- App zum „Förderfokus Energiesparen“ unterstützt Kosten-Nutzen-Analyse und Planung (27.4.2015)
- KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden (30.3.2015)
- MAP 3.0: Update für das Marktanreizprogramm ... und den BDH-Förderleitfaden (18.3.2015)
siehe zudem:
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