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Viele Heizkessel, die vor 1987 eingebaut wurden, müssen jetzt ausgetauscht werden

alte Heizung
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(23.1.2017) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt seit 2014 vor: Nach 30 Jahren Betrieb ist für ganz viele Heizkessel Schluss. Hauseigentümer mit einer vor 1987 errichteten Heizungsanlage müssen ihren Heizkessel daher in vielen Fällen dieses Jahr erneuern lassen. „Für mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen gilt im Jahr 2017 die Austauschpflicht“, schätzt Petra Hegen von „Zukunft Altbau“. Ob ihre Heizung die gesetzliche Frist überschreitet, können Hauseigentümer auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen.

Zur Erinnerung: In deutschen Kellern stehen viele veraltete Heizkessel. Von den bundesweit rund 21 Millionen Heizungsanlagen wurden 21% vor 1990 eingebaut, ergab 2014 eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Rund drei Millionen sind demzufolge älter als 27 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel ist unbekannt, er dürfte aber recht hoch sein. Schätzungen zufolge sind es weit mehr als eine Million - siehe auch Beitrag „BDEW-Studie zum Heizungsmarkt: ,Alter von Heizungsanlagen in Deutschland bedenklich‘“ vom 15.12.2014.

Nicht alle der über drei Jahrzehnte alten Heizungsanlagen

... müssen raus aus dem Haus. Nur Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt (kW) fallen unter die Pflicht. „Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden“, erklärt Hegen. „Vor dem Jahr 1987 waren Brennwertkessel jedoch noch recht neu, daher wird es hier nicht so viele Anlagen geben.“

Etwas größer wird der Kreis derer sein, die ihren alten Heizkessel weiter betreiben dürfen, weil sie schon länger in ihrem Ein- oder Zweifamilienaus wohnen: Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, fallen ebenfalls unter die Ausnahme. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre. Der Schornsteinfeger prüft die Einhaltung der Vorschriften.

Heizungstausch lohnt sich oft

Nicht selten ist es sinnvoll, eine alte Heizung auszutauschen, auch wenn sie noch den gesetzlichen Regelungen entspricht. Spätestens ab einem Alter von 20 Jahren sollte man über einen Tausch nachdenken. Ein Brennwertkessel verspricht einen deutlich effizienteren Betrieb als die damals üblichen Niedertemperaturkessel. Hauseigentümer profitieren bei einer Erneuerung von den technischen Fortschritten der letzten Jahrzehnte. Allein die Brennwerttechnik ermöglicht Einsparungen von etwa fünf Prozent bei Heizöl bis zehn Prozent bei Erdgas, in der Summe liegen die Einsparungen meist zwischen 15 und 30 Prozent.

Zwar müssen Hauseigentümer mehrere tausend Euro für eine Neuanschaffung investieren, sie kann sich aufgrund der besseren Brennstoffausnutzung und der stromsparenden Effizienzpumpe aber schon nach einigen Jahren rentieren. Für viele Heizungen gibt es zudem eine finanzielle Förderung, die die Investition verringert. Welche Technik mit welcher Leistung sich eignet, hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab.

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