GEG: Heizungen von 2010 in größeren Wohngebäuden jetzt prüfpflichtig
Laut § 60b des Gebäudeenergiegesetzes müssen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen im 16. Betriebsjahr überprüft werden. Somit fallen 2010 eingebaute Anlagen in größeren Wohngebäuden dieses Jahr unter die Prüfpflicht.
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