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GEG: Heizungen von 2010 in größeren Wohngebäuden jetzt prüfpflichtig

(17.2.2026) Laut § 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen nach 16 Betriebsjahren überprüft werden. Somit fallen 2010 eingebaute Anlagen in größeren Wohngebäuden dieses Jahr unter die Prüfpflicht. Ziel des Gesetzes ist es, Energie möglichst effizient zu nutzen. Dazu sollen die Energieverluste von Heizungsanlagen erkannt und behoben werden.

Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute auch, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos ist. (Bild: Zukunft Altbau) 

Für Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten ist es nun Pflicht, die Heizungsanlage im Haus nach mehreren Jahren von Fachleuten überprüfen zu lassen.

Gestaffelte Termine für die verpflichtende Wartung:

  • Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren bereits geprüft sein. 
    • Einbau Oktober 2009: Prüfung musste bis September 2025 erfolgt sein.
    • Einbau April 2010: Prüfung bis März 2026
    • Einbau September 2010: Prüfung bis August 2026
  • Für Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 sollte die Prüfung bis 30. September 2027 vorgenommen werden.

Werden bei der Überprüfung Mängel oder Optimierungsmöglichkeiten entdeckt, sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, diese Maßnahmen innerhalb eines Jahres durchführen zu lassen. Darauf weist das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau” hin.

Was wird geprüft?

Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute für Heizungsinstallation, Energieberater oder Schornsteinfeger, ob die Regeleinstellungen der Heizung zur Nutzung im Gebäude passen und ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Getestet wird, ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt und eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist. Auch sollte eine lückenlose Dämmung der Rohrleitungen vorhanden sein.

Ist die Regelung der Heizungsanlage richtig eingestellt, werden die einzelnen Räume des Hauses konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Dabei empfiehlt sich, die Vorlauftemperatur nachts durch das Einstellen des Zeitprogramms herunterzuregeln. Heizkosten können gespart werden, wenn die Temperatur ein bis zwei Stunden vor der Nachtruhe absenkt und kurz vorm Aufstehen wieder erhöht wird. Das Vorgehen lohnt sich insbesondere bei älteren und schlecht gedämmten Häusern.

Sommerbetrieb - Heizung abschalten?

Im Sommerhalbjahr sollten Hauseigentümer die Heizung ganz abschalten. Hier reicht es, die Warmwasserversorgung laufen zu lassen. Bei Bedarf kann die Anlage beim Unterschreiten der Heizgrenztemperatur wieder angeschaltet werden. So wird ein unnötiges Anspringen der Heizung vermieden.

Hydraulischer Abgleich optimiert Leistung

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper im Haus genau so viel Heizwasser ankommt, wie benötigt. Vor allem für Heizkörper, die weit entfernt vom Heizkessel installiert sind.

Funktion und Vorgehensweise

Per Heizlastberechnung wird ermittelt, wie gut die Dämmung des Gebäudes ist. Dabei wird berechnet, wie viel Wärme jeder einzelne Raum braucht bzw. wie viel Wasserdurchfluss jeder einzelne Heizkörper benötigt. An den Ventilunterteilen der einzelnen Heizkörper lässt sich das voreinstellen. Des Weiteren prüfen Techniker, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, damit sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt. Ist die Anlage schließlich hydraulisch abgeglichen, regelt die Heizungspumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. In diesem Zuge lässt sich mitunter die Vorlauftemperatur senken.

Empfehlung und Pflicht - Verfahren B

Beim hydraulischen Abgleich sollte das etwas aufwändigere Berechnungsverfahren B zum Einsatz kommen – und nicht das Schätzverfahren A. Für Eigentümer größerer Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten ist das Berechnungsverfahren B Pflicht. Die Berechnungsunterlagen müssen schriftlich dokumentiert und den Hauseigentümern ausgehändigt werden.

Heizungspumpe und Rohre

Die Heizungspumpe sorgt dafür, dass das heiße Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern gelangt. Ist das Gerät veraltet oder nicht geregelt, muss die alte Heizungspumpe eventuell ausgetauscht werden.

Eine gute Dämmung der Armaturen und Rohre hilft ebenfalls, Energie zu sparen. Bei schlecht gedämmten Rohren geht viel Heizenergie verloren. Die Empfehlung: ein Rohr mindestens so dick einpacken, wie der Durchmesser des Rohres selbst ist.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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