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Neue Heizungsoptimierungs-Förderung ab 1. August

(31.7.2016) Es gibt viele Gründe, warum auch in diesem Jahr immer noch etwa zwei Drittel der Heizungen in Deutschland nicht effizient arbeiten - siehe Heizungsanlagen­bestand 2015. Unkenntnis über das enorme Einsparpotential und Angst vor hohen Kosten gehören dazu.

Das neue Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums liefert ab dem 1. August wichtige Anreize zur Erhöhung der Sanierungsquote: Mit bis zu 30% bezuschusst der Staat ...

  • den Austausch von mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hoch­effizienzpumpen,
  • die Optimierung der Heizungsanlage per hydraulischem Abgleich,
  • den Austausch veralteter Regelungstechnik, also zum Beispiel der Thermostat­ventile,
  • den Einsatz energiesparender Technologien, wie moderne Pufferspeicher oder Strangventile, sowie
  • die optimale Einstellung des Heizkessels.

Heizungsbranche in den Startlöchern

Bis 2020 sollen jährlich 2 Millionen Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000 Hei­zungsanlagen optimiert werden. „Die Heizungsbranche ist bereit für diese Herausfor­derung“, erklärt VdZ-Geschäftsführer Michael Herma. Um das ehrgeizige Ziel der Bun­desregierung zu erreichen, gelte es jetzt mehr denn je, Endkunden über das riesige Einsparpotential in ihrem Heizungskeller aufzuklären und sie zum Handeln aufzufordern.

„Durch die Förderung amortisieren sich die geringinvestiven Maßnahmen nun noch schneller“ verspricht Herma. Allein der Wechsel auf eine Hocheffizienzpumpe könne jährlich so viel Strom einsparen, wie für bis zu 500 Waschmaschinengänge benötigt werde.

Kunde stellt Förderantrag

Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst registriert sich der Endkunde bereits vor Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der Umset­zung der Maßnahmen kann auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt wer­den, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird - eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend. Zwei Dinge gilt es dabei zu beachten: Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet
sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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