Worauf Hauseigentümer und Verbraucher 2016 achten müssen
(22.12.2015) Das Jahr 2016 bringt diverse Neuerungen in den Bereichen Energieeffizienz sowie energetisches Bauen und Sanieren mit sich. Politisches Ziel der verschiedenen Maßnahmen ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050. Dafür ist es unumgänglich, generell den Energiebedarf der Gebäude durch eine gedämmte Gebäudehülle sowie effiziente Anlagentechnik zu reduzieren und weitestgehend erneuerbare Energien zu nutzen.
Höhere Anforderungen an Neubauten
Neue Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar höhere energetische Anforderungen erfüllen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25% gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20% besser ausgeführt werden. Erreichbar ist beides durch ...
- eine bessere Dämmung von Fassade, Dach und Keller,
- dichtere Fenster mit zeitgemäßer Verglasung und
- eine effizientere Haustechnik unter Einbindung erneuerbarer Energien.
Betroffen sind alle Bauvorhaben, die ab dem 1. Januar 2016 beantragt, angezeigt oder ohne vorherige Beantragung begonnen werden.
Verbesserte Förderung
Die KfW passt zum 1. April ihre Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an. So entfällt die Förderung für die Stufe „Effizienzhaus 70“; diese wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen. Neu ist die Stufe „Effizienzhaus 40 Plus“. Besonderes Merkmal dieses Standards ist, dass ein Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Haus erzeugt und gespeichert werden muss - dafür steht das „Plus“. Bauherren sollen zudem ab April für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen können wie bisher: Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Bereits ab 1. Januar gibt die KfW Zuschüsse für den Heizungsaustausch und den Einbau von Lüftungsanlagen in Höhe von 15 Prozent und maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit. Die Förderung wird in Form von Zinszuschüssen und/oder Zinsverbilligungen gewährt und ist Teil des neuen „Anreizprogramms Energieeffizienz“, für das die Bundesregierung insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre eingeplant hat. Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung finden sich im Förderratgeber von co2online und in der Fördermitteldatenbank von fe.bis.
Effizienzlabel für alte Heizkessel
Für alte Heizungen und Lüftungsanlagen gibt es ab 1. Januar 2016 ein Effizienzlabel. Es ordnet die Anlage einer Effizienzklasse zu, wie Verbraucher es bereits von Haushaltsgeräten oder neuen Heizanlagen kennen. Das Label soll die Austauschrate erhöhen und Verbraucher zum Energiesparen motivieren:
Das Effizienzlabel für gas- oder ölbetriebene Heizungen wird zunächst freiwillig vergeben. Ab 2017 werden die Schornsteinfeger verpflichtet sein, das Etikett auf dem Heizkessel anzubringen. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für Heizungen älter als 29 Jahre. Schrittweise bis 2024 sollen dann alle Kessel mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt, die älter als 15 Jahre sind, ein Etikett erhalten - siehe auch Baulinks-Beitrag „Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel kommt zum 1. Januar 2016“ vom 17.8.2015.
Verbraucher sollten beachten, dass das Label nur etwas über den Gerätetyp aussagt. Es gibt keine Auskunft, ob alle Komponenten der Anlage aufeinander abgestimmt sind oder ob die Anlage zum Gebäude passt. Das stellt eine Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich vom Fachmann sicher.
Änderung zur Stromvergütung durch KWK-Anlagen
Hausbesitzer, die nach dem 1. Januar 2016 ein Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von unter 50 Kilowatt elektrischer Leistung in Betrieb nehmen, erhalten andere Zuschläge als Besitzer bestehender Anlagen. Aufgrund einer Neufassung des KWK-Gesetzes wird der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom stärker gefördert als bisher, der selbst verbrauchte Strom dafür etwas geringer.
Künftig sollen Hausbesitzer einen KWK-Zuschlag von 8 statt bisher 5,41 Cent erhalten. Die Förderung für selbst verbrauchten Strom sinkt dagegen von 5,41 auf 4 Cent pro Kilowattstunde. Zudem wird der Zuschlag nicht mehr für zehn Jahre, sondern für 60.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. Förderungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch die KfW können noch bis zum 31.3.2016 beantragt werden. Danach läuft die Förderung aus.
Strom wird teurer
Aus dem öffentlichen Netz bezogener Strom wird im neuen Jahr für viele Verbraucher teurer, weil die EEG-Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien und die Netzentgelte steigen. Für eine 4-köpfige Familie bedeutet das höhere Stromkosten von rund acht Euro im Jahr.
Elektrogeräte müssen zurückgenommen werden
Am 24. Juli 2016 tritt ein neuer Teil des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Das Gesetz soll die umweltverträgliche Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten verbessern. Händler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche sind dann verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Dabei müssen größere Geräte wie Fernseher oder Kühlschränke nur bei Neukauf eines entsprechenden Gerätes angenommen werden. Kleinere Geräte wie Handys oder Toaster müssen jederzeit zurückgenommen werden. Online-Händler sind künftig ebenfalls verpflichtet, ausrangierte Geräte zurückzunehmen - siehe auch Beitrag „ElektroG am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten“ vom 25.10.2015.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
- co2online gGmbH
- EnergieSparRatgeber incl. Heizungssystemvergleich, Heizkostenvergleich, ThermostatCheck, PumpenCheck, Modernisierungsratgeber sowie hydraulischer Abgleich-Check
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- Wie u.a. Wellrohre den Umstieg vom Heiz- auf Brennwerttechnik erleichtern (21.4.2016)
- Neue Förderstandards im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ zum 1. April 2016 (23.3.2016)
- Vorbericht(e) zur FENSTERBAU FRONTALE 2016 (11.3.2016)
- Vorbericht(e) zur SHK 2016 - Raumluft- und Wärmetechnik (6.3.2016)
- BDEW-Heizkostenvergleich Neubau 2016 (28.2.2016)
- weitere Details...
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- Wärmemonitor Deutschland 2014: Heizenergiebedarf in Mehrfamilienhäusern (11.10.2015)
- Feldtest: Energieberatung, Heizungsoptimierung und Monitoring erhöhen Sanierungs-Effekte (4.10.2015)
siehe zudem:
- Bestandsumbau (SanReMo), Heizung, Fassadendämmung, Solarwärme, erneuerbare Energien bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher zu den Themen Energieausweis, EnEV, Baufinanzierung, Baubeschreibung, Bauvertrag, Baurecht bei Baubuch / Amazon.de