Novelliertes Mini-KWK-Impulsprogramm trat am 1. Januar in Kraft
(4.1.2015) Die Novelle 2015 des Mini-KWK-Impulsprogramms trat am 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für die Neuerrichtung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kWel in Bestandsbauten. Die Förderung nach KWKG ist kumulierbar zu dieser Förderung. Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden, können keinen Zuschuss nach dieser Förderrichtlinie in Anspruch nehmen.
Basis- und Bonusförderung
Gegenüber der bisher geltenden Förderrichtlinie aus dem Jahr 2012 wurden die Investitionszuschüsse angehoben. Bei Erfüllung der Förderanforderungen gemäß Förderrichtlinie wird eine Basisförderung gewährt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Zusätzlich zur Basisförderung können bei Nachweis zusätzlicher Anforderungen beantragt werden ...
- eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (Zusatzbonus 25% der Basisförderung) und
- eine Bonusförderung „Stromeffizienz“ (Zusatzbonus 60% der Basisförderung).
Die Antragstellung ist seit dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen mit der Absicht, die Förderung nach der neuen Richtlinie in Anspruch nehmen zu können, ist nicht vorgesehen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Die Anlage muss innerhalb von 9 Monaten in Betrieb genommen werden (Bewilligungszeitraum).
Mit dem pünktlichen Inkrafttreten der Novelle ist nach Ansicht des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ein großes Maß an Planungssicherheit für die kleinen KWK-Anlagen geschaffen worden. Dies werde zusätzlich unterstützt durch eine im Bundesanzeiger vom 22.12.2014 veröffentlichte Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“. Dadurch werde der Bund ermächtigt, dem Sondervermögen „Energie und Klimafonds“ (der aus Einnahmen des Emissionshandels finanziert wird) jährlich einen Bundeszuschuss nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes zu gewähren.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Förderrichtlinie als PDF
- Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- EnergieSparRatgeber
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz
- B.KWK-Kurzstudie zum KWKG 2016 plädiert für eine differenziertere Mini-KWK-Förderung (6.11.2015)
- BMWi stellt Novelle zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vor, und die Branche nimmt Stellung (6.9.2015)
- KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden (30.3.2015)
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- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- dena-Leitfaden zum hocheffizienten Betrieb von Biomethan-Blockheizkraftwerken (10.1.2014)
- BDEW/AGFW-Studie: „KWK ist zum Erreichen der energiepolitischen Ziele unverzichtbar“ (22.7.2013)
- B.KWK fordert umgehende Anpassung des KWK-Gesetzes (24.11.2005)
siehe zudem:
- Kraft-Wärme-Kopplung bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Brennstoffzelle, Kraft-Wärme-Kopplung und Blockheizkraftwerk bei Baubuch / Amazon.de