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B.KWK fordert umgehende Anpassung des KWK-Gesetzes

  • "Koalitionsvereinbarung zu Kraft-Wärme-Kopplung zügig umsetzen"

(24.11.2005) "In der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen steckt ein riesiges Potenzial zur wirtschaftlichen Einsparung von Energie." In diesen energiepolitischen Kernsatz im Koalitionsvertrag setzt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) nach Aussage von Verbandspräsident Johannes van Bergen große Erwartungen. Anlässlich des Jahreskongresses in Berlin wies er darauf hin, dass die erklärten Zielsetzung der Koalition, eine Verdopplung der Energieproduktivität gegenüber 1990 zu erreichen, nur durch eine Förderung des massiven Ausbaus von dezentralen Kraftwerken und hocheffizienten Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erreicht werden könne. Van Bergen begrüßte es, dass diese Förderung im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerksparks ausdrücklich angekündigt wurde und dass die Fördersystematik des KWK-Gesetzes auf der Grundlage des kurzfristig vorzulegenden Monitoringberichtes zum KWK-Gesetz überprüft werden soll.

Dabei stehe faktisch schon seit mehr als einem Jahr fest, dass das KWK-Gesetz sein Ziel um die Hälfte verfehlen werde. "Nach allen vorliegenden Analysen ist deutlich absehbar, dass das Gesetz und die zusätzlich von der Industrie versprochenen freiwilligen Maßnahmen die geplanten 23 Millionen Tonnen jährlicher CO₂-Einsparung bei weitem nicht erreichen", beschreibt van Bergen die Situation. Die offizielle Überprüfung der Effekte des Gesetzes (Monitoring), die laut Gesetz schon Ende 2004 hätte durchgeführt werden müssen, sei nur noch eine bloße Formalie, die nicht zu einer weiteren Verschleppung notwendiger Anpassungsschritte führen dürfe.

Um den KWK-Ausbau wieder zu forcieren, schlägt der B.KWK folgende Maßnahmen vor:

  • Die Förderung der KWK-Bestandsanlagen und der bis Ende 2005 modernisierten oder neu installierten Anlagen läuft wie im KWKG vorgesehen aus.
  • Neue KWK-Anlagen oder modernisierte Anlagen, die ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010 in Betrieb gehen, erhalten in Fortschreibung der Bonusregelung aus dem KWKG für 6 Jahre oder alternativ 30.000 Vollbenutzungsstunden ab Inbetriebnahme einen Bonus von 1,5 ct je kWh erzeugten KWK-Strom. Für kleine KWK-Anlagen mit elektrischer Leistung bis 2 MW sollte es in diesem Zeitraum einen Bonus von 1,9 ct/kWh geben.
  • Die Förderung der Brennstoffzellen bleibt wie im KWKG vorgesehen, d.h. bei Inbetriebnahme bis 31.12.2010 erhalten sie einen Bonus von 5,11 ct/kWh für 10 Jahre ab Inbetriebnahme. Diese Regelung soll künftig auch für andere KWK- Kleinstanlagen bis 50 kW elektrischer Leistung gelten.
  • Die jährliche Fördersumme für KWK wird auf ein Maximum unterhalb der 2003 ausgezahlten rd. 800 Mio € limitiert.

Von dieser finanziellen Förderung erhofft sich der B.KWK zusätzliche Impulse für den KWK-Ausbau: "Wir halten das kurzfristig für den gangbarsten Weg, um Signale an Betreiber und Investoren zu geben", sagt van Bergen. Als eigentlich effektivstes Instrument zum KWK-Ausbau komme zwar prinzipiell auch die ursprünglich vorgesehene und vom B.KWK unterstützte zertifikatsgesteuerte Mengenregelung in Betracht. Allerdings wäre die Umsetzung voraussichtlich politisch schwierig und langwierig, so dass die nun vorgeschlagene modifizierte Zuschlagsregelung als schnell umsetzbare pragmatische Alternative unverzüglich angepackt werden solle.

Weitere Hintergrundinformationen stehen unter bkwk.de/download/politik/modvorschkwkg.pdf zum Herunterladen bereit.

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