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BDEW/AGFW-Studie: „KWK ist zum Erreichen der energiepolitischen Ziele unverzichtbar“

(22.7.2013) „Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, ist zum Erreichen der ener­giepolitischen Ziele unverzichtbar. Damit das mit der KWK verbundene Potential auch genutzt werden kann und KWK im Energiemarkt der Zukunft eine Chance hat, ist es jedoch not­wendig, dass die Politik nach den Bundestagswahlen im Sep­tember zügig Änderungen bei den energiewirtschaftlichen Rah­menbedingungen vornimmt.“ Das erklärten der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der AGFW heute (22.7.) zur Veröffentlichung einer KWK-Studie, die die Prognos AG im Auftrag der Verbände erstellt hat.

Ein Ergebnis der Studie ist, dass der Einsatz von KWK bis zu 25 Prozent der für das Jahr 2050 prognostizierten gesamten CO₂-Emissionen in Deutschland einsparen könne. Darüber hinaus ist in der Studie langfristig ein erhebliches Potential zur Strom- und Wärmeerzeugung durch KWK-Anlagen ermit­telt worden. „In einem zunehmend von fluktuierenden Erneuerbaren Energien gepräg­ten System kann die KWK einen wichtigen Beitrag zu einer zukünftig sicheren und be­darfsgerechten Energieversorgung leisten. Um die stark schwankenden Erneuerbaren Energien an die Stromnachfrage anzupassen, können Power-to-Heat-Anlagen neben Wärmespeichern die KWK sinnvoll ergänzen“, betonten beide Verbände. Laut der Stu­die kann der Anteil der KWK an der steuerbaren Stromerzeugung im Jahr 2050 bei rund 63 Prozent liegen; derzeit beträgt ihr Anteil rund 19 Prozent. Der Anteil von umwelt­schonendem Erdgas als Brennstoff in KWK-Anlagen könne von heute rund 50 Prozent auf rund 75 Prozent in 2050 steigen. Mikro- und Mini-KWK-Anlagen könnten einen An­teil von bis zu zehn Prozent am Heizungsmarkt erreichen.

Abbildung 12: Stromgestehungskosten kleiner KWK-Anlagen 2013 (Seite 25) 

Um diese Möglichkeiten auch im Sinne der Energiewende nutzen zu können, bestehe jedoch Handlungsbedarf. Nach Ansicht von BDEW und AGFW muss der energiewirt­schaftliche Rahmen in mehreren Punkten angepasst werden. Nur ein funktionierender Emissionshandel würde den Betrieb von KWK-Anlagen fördern und den Ausbau unter­stützen. Im bestehenden KWK-Gesetz müssten die Zuschläge und die Systematik überprüft werden, da die Prognosen des „KWK-Monitorings“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2011, auf deren Grundlage die Novelle des KWK-Gesetzes durchgeführt wur­de, nicht eingetroffen seien. Zudem sollte die Förderhöhe für Wärme- und Kältenetze sowie für Wärme- und Kaltspeicher überprüft werden. Diese Instrumente seien ein wichtiger Baustein für den Betrieb von KWK-Systemen. „Wichtig bei jedweder Neu- oder Umgestaltung der Rahmenbedingungen ist jedoch, dass stets auch auf die Siche­rung der bestehenden KWK-Anlagen geachtet wird“, unterstrichen BDEW und AGFW.

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