KWK-Anlagen erhalten auch zukünftig wieder die Energiesteuererstattung
(13.11.2012) Am 8.11.2012 sind in 2. und 3. Lesung die neuen Regelungen zur Energiesteuer für KWK-Anlagen vom Bundestag beschlossen worden. Die Eckpunkte der neuen Regelungen:
- Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1.4.2012 in Kraft, es
entsteht also grundsätzlich keine Erstattungslücke.
- Der bisherige §53, der die Erstattungen für verschiedene
Varianten regelte, wird überführt in die drei Paragraphen §53,
§53a und §53b.
- §53 (neu) regelt die Steuerentlastung für die
Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung
von mehr als zwei Megawatt (bisherige Regelung). Wird die
mechanische Energie nicht ausschließlich zur Stromerzeugung
genutzt, gelten abweichende Regelungen.
- §53a (neu) regelt die vollständige Steuerentlastung für
die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme. Diese Regelung
umfasst im Gegensatz zum neuen §53 die Anlagen, deren
Nennleistung bis einschließlich 2 MW beträgt. Um die
Entlastung zu bekommen, gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Anlage ist hocheffizient i.S. Anhangs III der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 und deren Fortschreibung.
- Der Nutzungsgrad für den Entlastungszeitraum beträgt wenigstens 70 Prozent.
- Die vollständige Steuerentlastung, und das ist der
Kompromiss mit der EU-Kommission, wird nur für die Zeit
gewährt, in der die Hauptbestandteile der KWK-Anlage in
der Abschreibung nach den Vorgaben des §7
des Einkommensteuergesetzes sind. Werden Hauptbestandteile
erneuert und betragen die Kosten der Erneuerung
nachweislich mehr als 50 Prozent der Kosten für die
Neuerrichtung der Anlage, verlängert sich die Frist um den
Abschreibungszeitraum der erneuerten Teile.
- §53b (neu) regelt dann die Belastung für alle KWK-Anlagen,
die die Bedingungen des §53a nicht oder nicht mehr erfüllen.
Es wird dadurch ein neuer Energiesteuersatz eingeführt, der
den Anforderungen an die Mindeststeuer i.S. der
Energiesteuerrichtlinie der EU entspricht. KWK-Anlagen bis 2
MW, die entweder nicht das Kriterium der Hocheffizienz
erfüllen oder deren Abschreibungszeitraum ausgelaufen ist ...
aber deren Nutzungsgrad 70 Prozent erreicht oder
überschreitet, erhalten die Entlastung nur noch bis zum
Mindeststeuersatz. Dieser beträgt dann bei der Verwendung
von ...
- Erdgas 1,08 Euro/MWh bzw. 0,54 Euro/MWh
- Flüssiggas 0,00 Euro je 1.000 kg
- HEL 21,00 Euro je 1.000 Liter
Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinn des §2 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes gilt für die Verwendung von Erdgas in Motoren und Turbinen der niedrigere Mindeststeuersatz. Für die anderen Brennstoffe sieht die EU-Richtlinie keine weitere Erleichterung vor. Darüber hinausgehende Erstattungsregelungen lässt die EU-Richtlinie nicht zu.
Für Betreiber von KWK-Anlagen auch über 2 MW, die mechanische Energie gar nicht oder nicht ausschließlich zur Stromerzeugung nutzen, gelten für den Teil der Brennstoffe, die anteilig der Stromerzeugung zuzurechnen sind, die vorstehenden Regelungen, für den übrigen Teil der Brennstoffe die zitierten Mindeststeuersätze.
Alle Betreiber, die für die Brennstoffe ihrer KWK-Anlagen aufgrund der Rahmenbedingungen zukünftig noch die Mindeststeuersätze zu tragen haben, können diese im Rahmen der Regelungen zum Spitzenausgleich verrechnen, soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- VfW Verband für Wärmelieferung e.V.
- EnergieSparRatgeber für Heizungssysteme vergleichen, Heizkostenvergleich
- Förderratgeber von co2online
- Fördermitteldatenbank von fe.bis
- BAFA hat seit dem 1.4.2012 mehr als 4.270 Mini-KWK-Anlagen gefördert (11.8.2013)
- BDEW/AGFW-Studie: „KWK ist zum Erreichen der energiepolitischen Ziele unverzichtbar“ (22.7.2013)
- VDI 2077/3.1: KWK-Anlagen richtig abrechnen (20.5.2013)
- Dachs Pro 20: SenerTec erweitert KWK-Familie für Kommunen und Gewerbe (9.4.2013)
- ZSW präsentiert netzautarkes Bio-Ethanol-Brennstoffzellensystem in Kühlbox-Größe (9.4.2013)
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- KWK, energetische Sanierung und Solarstromförderung im Bundesrat (17.6.2012)
- ÖkoFENs Pellet-Mikro-KWK-Entwicklungsprojekt geht in die Feldtests (3.4.2012)
siehe zudem:
- Kraft-Wärme-Kopplung bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Brennstoffzelle, Kraft-Wärme-Kopplung und Blockheizkraftwerk bei Baubuch / Amazon.de