VDI-Richtlinie 2077/3.1: KWK-Anlagen richtig abrechnen
(20.5.2013) Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat die Heizkostenabrechnung mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen geregelt. Seit November 2012 gilt die VDI-Richtlinie 2077/3.1 „Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen“. Sie verspricht Rechtssicherheit für alle Betreiber von KWK-Anlagen, die nach der Heizkostenverordnung abrechnen müssen oder es sinnvollerweise wollen.
Erzeugungskosten für Wärme abtrennen
Anders als beispielsweise eine Öl- oder Gasheizung, produzieren
KWK-Anlagen sowohl Wärme (für Heizung und Warmwasser) als auch
Strom (zur Eigennutzung oder Einspeisung ins Stromnetz).
Laut Heizkostenverordnung dürfen Eigentümer jedoch nur die Kosten
für thermische Energie auf die Hausbewohner umlegen. Die
VDI-
Messtechnische Lösung empfohlen
Der Energiedienstleister Minol empfiehlt für KWK-Anlagen, ob geprüft oder ungeprüft, die messtechnische Lösung - ein Beispiel dafür zeigt die folgende erste Grafik. Die Messung der einzelnen Verbrauchspositionen mit geeichten Zählern ist für alle Beteiligten leicht nachvollziehbar.
Ganz gleich, welchen Lösungsweg man wählt, jede KWK-Anlage braucht eine Mindestausstattung mit Zählern. Auch bei der rechnerischen Lösung sind zwei Zähler unerlässlich (siehe nächste Grafik): ein Gesamt-Brennstoffzähler (z.B. Gaszähler) und ein Stromzähler nach der KWK-Einheit. Je nachdem, ob die Anlage modulierend oder nicht modulierend arbeitet, ist auch ein Betriebsstundenzähler nötig:
Für das Rechenverfahren muss der Betreiber Daten aus dem Anlagenbetrieb sowie den Herstellerunterlagen ermitteln und dem Abrechnungsdienstleister die umlagefähigen Brennstoffkosten übermitteln. In der Praxis ist es für Betreiber jedoch oft schwierig, diese Daten bereitzustellen. Auch das spricht dafür, die erweiterte Messausstattung einzusetzen. Die KWK-Anlage braucht dann nur ein bis zwei Zähler mehr, wie aus der ersten Grafik hervorgeht. Ein Wärmezähler misst die produzierte Nutzwärme der KWK-Einheit. Je nach Anlagenaufbau kommt dazu eventuell ein Brennstoffzähler vor der KWK-Einheit oder dem Zusatzheizgerät. Die messtechnische Ausstattung muss immer individuell der KWK-Anlage angepasst werden.
Wartungskosten richtig umlegen
Außer den Brennstoffkosten sind nach der Heizkostenverordnung auch
weitere Betriebskosten umlagefähig, zum Beispiel die
Wartungskosten der KWK-Anlage. Die VDI-
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Vaillants 6. Brennstoffzellen-Gerätegeneration mit 60% geringerem Platzbedarf (20.3.2015)
- Brennstoffzellen-Heizung für Eigenheime von Elcore verspricht Amortisation in 2 Jahren (20.3.2015)
- Kein wirtschaftlicher Betrieb von (Mikro-)KWK-Anlagen ohne kontinuierlichen Wärmebedarf! (20.3.2015)
- BINE-Fachbuch „Blockheizkraftwerke – Ein Leitfaden für Anwender“ in 8. Auflage (20.3.2015)
- Evaluierungsstudie zur Kraft-Wärme-Kopplung vom BMWi (5.10.2014)
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ausgewählte weitere Meldungen:
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- Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (13.12.2012)
- KWK-Anlagen erhalten auch zukünftig wieder die Energiesteuererstattung (13.11.2012)
- Neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist in Kraft (22.7.2012)
siehe zudem:
- Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien und Heizung auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Brennstoffzelle, Kraft-Wärme-Kopplung und Blockheizkraftwerk bei Baubuch / Amazon.de