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Kein wirtschaftlicher Betrieb von (Mikro-)KWK-Anlagen ohne kontinuierlichen Wärmebedarf!

(20.3.2015; aktualiserter Leitfaden - Stand 03/2019 - zuletzt am 2.1.2020 neu verlinkt) Strom selbst zu produzieren und mit der dabei anfallenden Wärme die Wohnung zu heizen - das kann / das macht eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK). Seit einigen Jahren gibt es solche Kraftwerke als „Mikro-KWKs“ auch in der Größe einer Waschmaschine - gedacht für den Einsatz in Ein- und Zweifamilien­häusern:

  • Ein kleiner Motor treibt hierbei einen Generator an, der Strom erzeugt.
  • Die dabei entstehende Wärme lässt sich in den Heizungskreislauf und die Warmwasserbereitung einschleusen.

Klingt zunächst einmal bestens. Trotzdem muss man bei der Planung einige Dinge be­achten, damit die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann.

KWK-Anlage nur für bestimmte Gebäudearten geeignet

Beim Thema Strom ergeben sich kaum Probleme. Überschüssiger Strom, der nicht vom Betreiber selbst verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Aber die Wärme muss vor Ort genutzt werden. Jürgen Reinhardt, Experte des TÜV Rheinland, erklärt dazu: „Mikro-KWK-Anlagen arbeiten in der Regel ab einem Wärme­bedarf von rund 25.000 Kilowattstunden pro Jahr wirtschaftlich.“ Zum Vergleich: Ein 4-Personen-Haushalt benötigt jährlich rund 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden (kWh). Weiß der Betreiber zum Beispiel im Sommer nicht, wohin mit der Wärme, nutzt ihm das Minikraftwerk wenig. Die Installation von KWK-Anlagen rechnen sich deshalb eher für Mehrfamilienhäuser oder Gebäude mit großem Wärmebedarf.

BAFA fördert Mikro-KWK-Anlagen


siehe auch Seite 15 bis 18 im BDH-Förderleitfaden (direkter PDF-Download)
    

Wer eine Mikro-KWK-Anlage betreiben möchte, muss nach Aussage von Jürgen Reinhardt mit Investitionskosten ab 15.000 Euro rechnen. Das BAFA fördert die Installation klei­nerer Anlagen in Bestandsbauten mit einem Investitionszu­schuss. Eine behördliche Genehmigung ist in der Regel nicht notwendig, wohl aber muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wird Strom ins öffentliche Netz eingespeist, erhält der Betrei­ber auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) nach dem KWK-Gesetz einen Zuschlag von 5,41 Cent pro kWh über einen Zeitraum von zehn Jahren.

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