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Kein Regelungsbedarf bei KWK- und PV-Anlagen in Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften

(5.7.2013) Die Entscheidung über den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-) und Photovoltaik-Anlagen liegt im Ermessen der jeweiligen Wohnungseigentümerge­meinschaft. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14034) auf eine Kleine An­frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13610) zur Nutzung dieser Anlagen in Wohneigentumsgemeinschaften weiter schreibt, sieht sie in diesem Bereich keinen zusätzlichen Regelungsbedarf und auch keine Möglichkeit zur Vereinfachung steuer­licher Verfahrensabläufe.

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