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Kraft-Wärme-Kopplung soll stärker gefördert werden

(4.3.2012) Die Förderung von KWK-Anlagen soll verbessert werden, damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung 25% bis zum Jahr 2020 erreicht. Durch diese Technik werde im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801).

Mit der Novelle sollen die Zuschläge für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erhöht werden, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen würden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.

KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken.

Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, „um zur Erreichung des 25 Prozent-Ziels beizutragen“. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung prüfen will.

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