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Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert

Mikro-KWK-Gerät - KWK-Geräte kleiner Bauart erzeugen mit hohem Wirkungsgrad gleichzeitig Wärme und Strom

(24.1.2012) Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden. Förder­fähig sind KWK-Anlagen, die die EU-KWK-Richtlinie für Kleinst­anlagen deutlich übertreffen und ...

  • eine Leistung bis zu 20 kWel aufweisen,
  • 15% Primärenergie einsparen (Anlagen < 10 kWel) bzw. 20% Primärenergie einsparen (Anlagen 10 bis 20 kWel),
  • einen Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85% einhalten und
  • über Energiezähler für Strom- und Wärmeerzeugung verfügen.

Außerdem müssen für eine Förderung vorhanden sein ...

  • ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro instal­lierte kW,
  • eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie
  • ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW.

Abschließende Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wird. Dazu sollen in einer ersten Runde die entsprechenden Herstelleranmeldungen bis 15. Februar 2012 im BAFA vorliegen. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 veröffentlicht werden. Das Nähere ist der BAFA-Homepage zu entnehmen.

Neue Mini-Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten (Bauantrag vor dem 1.1.2009) können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. ...

  • sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro,
  • große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro.

Die Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo ein Wärmebedarf besteht, z.B. in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen.

zur Erinnerung: Um den Einsatz derartiger hocheffizienter Anlagen künftig in allen relevanten Anwendungsbereichen voranzubringen und systemgerecht zu nutzen, bedarf es gezielter wirtschaftlicher Anreize. Die Potenziale sind riesig. So werden z.B. 26 Mio. Wohnungen mit ca. 17 Mio. Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. 20% sind älter als 24 Jahre mit schlech­ten Wirkungsgraden unter 65%. Veraltete Heizungsanlagen durch ein hoch energie­effizientes Mini-BHKW zu ersetzen, schont das Klima und den Geldbeutel.

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