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PV-Anlagenbetreiber werden Nahstromversorger: Leitfaden erläutert neue Geschäftsmodelle

(25.6.2013; Intersolar-Bericht) Immer mehr Betreiber von Photovoltaik-Anlagen den­ken derzeit ernsthaft darüber nach, Solarstrom nicht nur verstärkt selbst zu nutzen, sondern auch an Nachbarn oder Mieter zu vermarkten. Steigende Stromtarife bei im­mer weiter sinkenden Erzeugungskosten für Solarstrom befördern diesen Trend eben­so wie die im nächsten Jahr in Deutschland in Kraft tretende anteilige Förderkappung bei größeren Solarstromanlagen. Wer Solarstrom-Versorger werden will, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) hat daher in Zusammenarbeit mit Fachanwälten einen neuen Wegweiser erstellt, der ab sofort über den Verband bezo­gen werden kann.

„Betreiber von Solarstromanlagen werden zukünftig zu Nahstromversorgern. Es wird immer attraktiver, Nachbarn oder Mieter mit günstigem solaren Überschussstrom zu versorgen“, prognostiziert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Der Leitfaden „Photovoltaik - Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle“, der über die In­ternetseite des Verbandes bezogen werden kann, erläutert eingehend das Geschäfts­modell der solaren Direktvermarktung und bietet praktische Handreichungen wie zum Beispiel einen von Experten geprüften Muster-Stromliefervertrag und eine Muster-Stromrechnung für die Stromabrechnung mit Dritten. Diese Handreichungen sollen ei­ne individuelle und teure Rechtsberatung ersparen können.

Überschüssiger Solarstrom, gekappte Solarstromvergütung

Solarstrom vom Dach kostet aktuell nur noch rund 15 Cent pro Kilowattstunde. Der Verbraucherstromtarif schlägt hingegen mit 25 bis 30 Cent pro Kilowattstunde zu Bu­che, Tendenz weiter steigend. Da liegt es nahe, überschüssigen Solarstrom direkt an Abnehmer in der Nähe zu verkaufen. Neue Geschäftsmodelle wie der Stromverkauf an Nachbarn werden interessanter, weil die Einspeisevergütung für Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich sinkt. Zudem erhalten Photovoltaik-An­lagen mit einer Nennleistung von zehn bis 1.000 Kilowatt ab Januar 2014 nur noch für 90 Prozent des erzeugten Stroms eine EEG-Vergütung. Diese Regelung gilt auch für Solarstromanlagen, die seit dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind. Von der derart gekappten Solarstromvergütung sind damit bereits rund 60.000 Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von rund drei Gigawatt betroffen. Für diese Solarstromanla­gen kann die wirtschaftliche Vermarktung des 10-Prozent-Anteils an Dritte ebenfalls eine Lösung sein.

Größere Anteile des selbst erzeugten Ökostroms

Neben der Vermarktung überschüssigen Solarstroms könnte es sich in naher Zukunft nach Einschätzung des BSW-Solar unter Umständen lohnen, auch größere Anteile des selbst erzeugten Ökostroms zu verkaufen. Denkbar sei auch die Versorgung von Nach­bargrundstücken über Direktleitungen oder Modelle, bei denen Dritte zum Beispiel auf dem Dach eines Mietwohnblocks eine größere Solarstromanlage errichten und den Be­wohnern Solarstrom anbieten.

Bereits rund 1,3 Millionen Privatpersonen und Unternehmen erzeugen Sonnenstrom in Deutschland. Viele von ihnen könnten zukünftig zu Stromlieferanten werden. „Die Photovoltaik demokratisiert damit nicht nur die Stromerzeugung, sondern jetzt auch schrittweise die Stromversorgung“, so Körnig.

Rechtssichere Musterverträge

Der neue BSW-Leitfaden klärt über Rechte und Pflichten von Solarstrom-Lieferanten auf und informiert über wesentliche Rahmenbedingungen. Wichtige Themen sind Rech­nungsstellung, Steuern und Abgaben, vergüteter Überschussstrom und vieles mehr. Ferner erläutert der Leitfaden, was bei neuen Geschäftsmodellen, wie z.B. dem Anla­genpachtmodell, zu beachten ist.

Der im Leitfaden enthaltene Mustervertrag deckt die gängigsten Lieferverhältnisse von Solarstromproduzenten und Stromkunden in der Nahstromversorgung ab. Drei Voraus­setzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Anlagenbetreiber und Stromverbraucher sind nicht identisch,
  • die Stromlieferung erfolgt ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes und
  • der Stromverbraucher ist Letztverbraucher oder Haushaltskunde.

Das können Privatpersonen, Mieter oder Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal zehn Megawatt sein. Der Mustervertrag kann auch für die Belieferung größe­rer Unternehmen oder andere Geschäftsmodelle (z.B. solares Grünstromprivileg) ge­nutzt werden. Wie der Vertrag dann angepasst werden muss, erklärt der Leitfaden ebenfalls.

Lieferumfang und Bestellung

Der 47-seitige Leitfaden und der Muster-Stromliefervertrag werden zusammen mit ei­nem Mustervertrag für die Dachnutzung (auch einzeln käuflich zu erwerben) sowie einer Muster-Stromrechnung geliefert. Das Paket kann im Online-Shop des BSW-Solar für 289 Euro inklusive MwSt. erworben werden. Mitglieder des Bundesverbandes So­larwirtschaft erhalten einen Rabatt von 25 Prozent; für sie kostet das Paket 216,75 Euro.

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