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Koalitionsausschuss stoppt wohl Steuerbonus für Gebäudesanierung

(26.2.2015) Medienberichten zufolge soll der Koalitionsausschuss in der Nacht vom 24. auf den 25. Februar beschlossen haben, das Dämmen von Bestandsgebäuden, den Austausch von Fenstern und die Ertüchtigung von Heizungsanlagen doch nicht steu­erlich zu fördern - obwohl das eigentlich schon beschlossene Sache war.

Doch nun scheinen alle Lippenbekenntnisse nur noch Makulatur zu sein: Der von Bund und Ländern bereits beschlossene Steuerbonus ist wohl gekippt: „Über eine steuerli­che Förderung der energetischen Gebäudeertüchtigung konnte im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden“, heißt es angeblich in einem Brief von SPD-Fraktions­chef Thomas Oppermann an die Fraktions-Mitglieder.

zur Erinnerung: Die ursprüngliche Vereinbarung mit den Ministerpräsidenten sah vor, dass Gebäudebesitzer rückwirkend ab Januar 10 bis 25% der Sanierungskosten von der Steuerlast würden abziehen können. Der Gebäudesanierungs-Bonus sollte Bund und Länder jährlich in etwa eine Milliarde Euro kosten.

Noch Mitte Januar sagte die Bundeskanzlerin bei einem Empfang des Bundesverbands erneuerbare Energien, dass die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung „eines der besten Mittel“ sei, um die Energieeffizienz - die „zweite Säule der Energiewende“ - zu stärken. Und bei der Gelegenheit rief sie insbesondere die Bundesländer noch ein­mal auf, die Bundesregierung hierbei zu unterstützen.

Seehofer soll schuld sein

Dem Vernehmen nach soll sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer dagegen ge­sperrt haben, dass im Gegenzug der Handwerkerbonus abgeschmolzen würde: Es soll­ten nur noch Leistungen oberhalb von 300 Euro von der Steuerschuld abziehbar sein. „Seehofer erweist sich nun auch bei der Wärmewende so wie schon beim Netzausbau als Bremser beim Klimaschutz. ... Der Klimaschutz wurde rücksichtslos geopfert, weil CDU und SPD nicht bereit waren, auf die bayrische Forderung nach einem finanziellen Kompensationsgeschäft einzugehen", berichtete Sascha Müller-Kraenner, Bundesge­schäftsführer der Deutschen Umwelthilfe am 26.2.

Jetzt wird sich zeigen, ob die Bundesregierung fähig und willig ist, die finanzielle För­derung der energetischen Gebäudesanierung über den Bundeshaushalt oder die bun­deseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau zu realisieren. In Zeiten historischer Haus­haltsüberschüsse und der „Schwarzen Null“ sollte ein solches Programm möglich sein, um den Investitionsstau bei der Wärmedämmung wieder in Fluss zu bringen. „Ohne eine stärkere finanzielle Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist das deutsche Klimaschutzziel nicht zu schaffen,“ so Müller-Kraenner.

Übrigens: Mehrere Gutachten haben längst dokumentiert, dass bei einer steuerlich angereizten Erhöhung der Sanierungsrate im Wohnungsbestand neben dem Klima per Saldo auch der Staat über zusätzliche Einnahmen bei der Mehrwert-, der Einkommens- und der Körperschaftssteuer profitieren könne.

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