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ZDB: „ Geplante steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen ist ein Witz!“

(1.2.2015) „Der unlängst bekannt gewordene Referentenentwurf zur steuerlichen För­derung der energetischen Gebäudesanierung wird keine Sanierungsimpulse setzen kön­nen! Dazu sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu halbherzig. Entweder man macht es richtig, oder man macht es gar nicht,“ so das Fazit von Rainer König, Vorsitzender des Bundesverbandes Ausbau und Fassade im ZDB und ZDB-Vorstandsmitglied anläss­lich der Jahresauftaktveranstaltung seines Verbandes heute in Stuttgart.

Zur Erinnerung: Gerade der Gebäudesektor spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, denn rund 40 Prozent des gesamten Ener­giebedarfes entfallen auf das Beheizen, die Warmwasserversorgung und die Beleuch­tung von Gebäuden. Aber die jährliche Sanierungsquote liegt bei knapp einem Prozent und damit deutlich unter der Zielvorgabe von zwei Prozent, so dass nur richtige Anrei­ze die sich hier - z. B. durch eine Fassadendämmung - bietenden Energieeinsparpo­tenziale aktivieren.

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung war in der letzten Le­gislaturperiode im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gescheitert. Mit dem nationalen Energieplan von Vizekanzler Gabriel tauchte sie erneut in der poli­tischen Diskussion auf - siehe auch Baulinks-Beitrag „Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist vom Tisch“ vom 16.12.2012.

„Bei 10.000 Euro Investition, z.B. in die Fassadendämmung, soll der Investor 1.000 Euro als Steuerabzug ersetzt bekommen, dieses allerdings nicht auf einmal, sondern über zehn Jahre gestreckt, also 100 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Das ist ein Witz - und kein ernst zu nehmender Vorschlag. Denn wenn der private Hausbesitzer die Zu­schussvariante der KfW wählt, bekommt er dieselben 1.000 Euro, allerdings auf ein­mal und direkt ausgezahlt. Wer soll sich vor diesem Hintergrund für eine steuerliche Förderung entscheiden?“ so König weiter. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erweh­ren, dass hier etwas gemacht wird, dessen Scheitern vorprogrammiert ist.“

Mind. 25% der Investitionssumme sollten absetzbar sein

Das in den letzten Jahren rückläufige Auftragsvolumen bei Fassadendämmungen wird vor diesem Hintergrund keine zusätzlichen Impulse erfahren, um die Modernisierungs­quote zu beschleunigen. Der mit der steuerlichen Förderung verknüpfte Abbau des Handwerkerbonus zur Gegenfinanzierung wurde von König scharf kritisiert - siehe auch Beitrag „IG Bau: Kappung der Absetzbarkeit von Handwerksleistungen begüns­tigt Schwarzarbeit“ vom 7.12.2014. König forderte eine Erhöhung der jährlichen Ab­schreibung auf mindestens 25 Prozent, um einen tatsächlichen Anreiz zur energeti­schen Sanierung von Gebäuden zu schaffen sowie die Entkopplung vom Handwerker­bonus, um energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden signifikant zu steigern.

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