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Bund und Länder einigen sich auf Steuerförderung für Sanierungsmaßnahmen

(15.12.2014) Auf einer gemeinsamen Sitzung der Bundeskanz­lerin und der Ministerpräsidenten wurde beschlossen, dass ab 2015 energetische Modernisierungsmaßnahmen steuerlich ge­fördert werden sollen. Die maßgeblichen Verbände für erneuer­bare Energien begrüßen die Einigung, mahnen jedoch in einem Positionspapier eine effektive Ausgestaltung des Förderinstru­mentariums an.

Die Einführung der Steuerförderung für energetische Sanie­rungsmaßnahmen wurde von der Bundesregierung am 3. De­zember im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) be­schlossen (siehe auch Beitrag vom 3.12.2014). Unklar war, ob auch die Bundesländer, die ein ähnliches Vorhaben vor weni­gen Jahren im Bundesrat aus Finanzierungsgründen scheitern ließen, dem Vorhaben zustimmen würden. Vorgesehen sind:

  • Programmlaufzeit 2015 -2019
  • Fördervolumen: 1 Mrd. Euro pro Jahr
  • Förderung von Gesamt- und Einzelmaßnahmen wie z.B. einem Heizungsaus­tausch
  • Förderhöhe: 10 bis 25% der Investitionskosten gestreckt über 10 Jahre
  • Gegenfinanziert werden sollen die Kosten u.a. mit einer Begrenzung der steuer­lichen Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen. Diese könnten in Zukunft erst ab 300 Euro geltend gemacht werden - siehe dazu aber auch den Baulinks-Bei­trag „IG Bau: Kappung der Absetzbarkeit von Handwerksleistungen begünstigt Schwarzarbeit“ vom 7.12.2014.

Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes WärmePumpe e.V., lobt die Einigung zwischen Bund und Ländern: „Es ist erfreulich, dass die Regierungschefs eine Einigung pro Steuerförderung erzielen konnten. Nun kommt es auf die richtige Ausgestaltung an.“ Gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und anderen Erneuerbare-Wärme-Verbänden hat der BWP darum ein Positionspapier zur Umsetzung der Steuerförderung erarbeitet.

„Erneuerbare Wärmeerzeuger bitte besser fördern als fossile!“

Kernpunkt der Forderungen: Erneuerbare Wärmeerzeuger sollten zwingend mit einem höheren Satz gefördert werden als konventionelle - schließlich würden Anlagen für er­neuerbare Energieträger weit mehr CO₂ und Primärenergie einsparen, aber in der Regel teurer in der Anschaffung sein. „Es darf nicht sein, dass dieses lang ersehnte Instru­ment zu einem schnöden Kesseltauschprogramm avanciert. Zur Erinnerung: die Klima­schutzziele sollten vor allem durch den Ausbau Erneuerbarer Energien und eine Steige­rung der Energieeffizienz erreicht werden“, erläutert Stawiarski.

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