Gutachten zeigt, warum sich Verzicht auf EEG-Abhängigkeit für PV-Anlagenbetreiber lohnt
(15.12.2014) Wer seine Photovoltaik-Anlage zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz anmeldet, zahlt am Ende beim Finanzamt drauf. Hingegen lohnt sich der Eigenverbrauch mehr denn je. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Fenecon GmbH & Co. KG in Auftrag gegebenes Gutachten der auf die Energiebranche spezialisierten Kanzlei Becker, Büttner, Held (BBH). Grund für diese Rentabilitätsänderung sei ein im September 2014 erschienener Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zur Änderung der Besteuerungsgrundlage im Eigenverbrauch.
In der Praxis heißt das: Die 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch werden nicht mehr wie bisher auf etwa zehn Cent Stromproduktionskosten fällig; vielmehr gilt nunmehr wohl als Basis der Strompreis, der im Schnitt circa 25 Cent beträgt. Dadurch erhöht sich die Abgabelast um 150 Prozent: Anstatt zwei Cent je Kilowattstunde Eigenverbrauch steigt die Abgabe an den Staat auf fünf Cent. Das gilt für alle Anlagen, die Überschüsse in das Netz einspeisen und für die die Vorsteuer beim Anlagenkauf erstattet wurde – Stichwort „gewerblicher Betrieb“.
Rechtsgutachten sieht auch Nachteile bei Einkommensteuer
Das Rechtsgutachten zeigt einen weiteren und noch größeren
Nachteil für neue PV-
Hinzu kommt der Effekt der kalten Progression (siehe unbedingt mal Wikipedia dazu), also ein höherer allgemeiner Steuersatz durch die virtuelle Erhöhung des Einkommens. Mit weiteren Abgaben für Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer gehen pro selbstverbrauchter Kilowattstunde insgesamt zehn bis 15 Cent an den Staat. Sollten die Strompreise steigen, nehmen die Abgaben entsprechend zu.
Die Kosten für Umsatzsteuer und Einkommensteuer während der Lebensdauer einer Photovoltaikanlage fallen damit höher aus als die gesparte Mehrwertsteuer beim Anlagenkauf und die Einnahmen aus der Einspeisung. Das BBH-Gutachten belegt: Eine privat betriebene Anlage mit Stromspeicher ohne Überschusseinspeisung ist in den meisten Fällen wirtschaftlicher als eine PV-Anlage mit oder ohne Speicher und Einspeisung von Überschüssen und dem damit einhergehenden gewerblichen Betrieb. Wer nichts ins Netz einspeist, betreibt seine PV-Anlage auch nicht als Unternehmer!
Netzparallele Nichteinspeisung nur mit Hybridspeicher technisch möglich
Die Lösung ist der Verzicht auf die Bereitstellung des ohnehin geringen Überschussstroms nach Eigenverbrauch und eventueller Batteriebeladung im Netz. PV-Anlagen mit einem herkömmlichen Wechselrichter lassen sich jedoch regelmäßig nicht ohne Netzeinspeisung betreiben. Selbst eine dynamische Null-Prozent-Reduzierung am Anschlusspunkt gilt als „nicht prozessstabil“: Bei einem Ausfall der Regeleinheit kann die Einspeisung und daraus entstehende Netzbelastung nicht verhindert werden, weshalb Netzbetreiber die Leitungskapazität dennoch prüfen, freihalten und regelmäßig vor Ort einen Zweirichtungszähler installieren. Eigentümer von PV-Anlagen mit AC-seitig gekoppelten Speichern müssen so den Eigenverbrauch versteuern.
Ebenfalls nicht ideal sind Inselanlagen mit Netzumschaltung, trotz des damit möglichen steuerfreien Eigenverbrauchs: Sie sind nicht förderfähig gemäß den KfW-Vorgaben, außerdem bringt die Umschaltung zwischen Speicher und Netz für den Kunden Nachteile mit sich, weil während der Umschaltung auf das Netz kein eigener Sonnenstrom mehr genutzt werden kann.
Technisch zulässig für steuerfreien Eigenverbrauch ist hingegen
der Betrieb der PV-
Fenecon stellt Interessierten zwei Studien zu den technischen Voraussetzungen eines nichteinspeisenden Betriebes und den steuerlichen Auswirkungen auf Anfrage per E-Mail an Fenecon zur Verfügung.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Anwendungserlass
- FENECON GmbH & Co. KG
- Kanzlei Becker, Büttner, Held (BBH)
- SolardachCheck und weitere EnergieSparRatgeber
- Fachinformation: Post-EEG-PV-Anlagen weiterhin sinnvoll nutzen (19.8.2020)
- Mit Steuertipp zur günstigen Solaranlage (4.7.2018)
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- Photovoltaik-Speicherpass dokumentiert die Installation von Solarstromspeichern (12.2.2014)
siehe zudem:
- Solarstromspeicher, Photovoltaik und Smart Grids sowie Warmwasserspeicher im alternative Energien-MaBaulinkset="_top">Baulinks
- Literatur / Bücher über Photovoltaik, Stromspeicher und Haustechnik bei Baubuch / Amazon.de