Baulinks -> Redaktion  || < älter 2014/0647 jünger > >>|  

BDEW-Gutachten zur Eigenerzeugung und zum Selbstverbrauch von Strom

(13.4.2014) In einem aktuellen Gutachten verspricht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Orientierung in der für die Zukunft von EEG und Energieprei­sen wichtigen Frage der Eigenerzeugung und des Selbstver­brauchs von Strom. Hintergrund ist der Trend bei Privathaus­halten, Handel, Gewerbe und Industrie, selber Strom zu er­zeugen - in Photovoltaik-Dachanlagen ebenso wie industri­ellen Kraftwerken - und damit auch den eigenen Stromver­brauch zu decken. Für diesen selbst erzeugten Strom zahlen die Anlagenbetreiber (aktuell noch) weder EEG-Umlage noch Netzentgelte. In der Folge müssen diese Abgaben und Umla­gen nach den jetzigen Regelungen auf immer weniger Zahler umgelegt werden.

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen auch die Regelungen zu Eigenerzeugung und Selbstverbrauch vom Strom ge­nauer gefasst werden. Der Ge­setzentwurf enthält aber noch offene Fragen. „Mit diesem Gutachten will die Energie­branche für mehr Klarheit und Orientierung in der Debatte sorgen“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), am Rande der Hanno­ver Messe. Das vom BDEW konzipier­te Gutachten wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und dem Energiewirt­schaftlichen Institut (EWI) erstellt. Es liefert ei­nen Überblick über den aktuellen Stand der Regelungen, stellt Potenziale und Trends der Eigenerzeugung dar und skizziert sowohl die energiewirtschaftlichen als auch die volkswirtschaftlichen Folgen.

„Das Gutachten zeigt, dass wir vor einer wichtigen Wegmarke bezüglich der zukünfti­gen Ausrichtung des Energiesystems stehen. Dieses Thema ist für Haushalte, Gewer­be- und Handelsbetriebe, Energiedienstleister, Energieversorger und die Industrie von wachsender Bedeutung. Es entstehen immer mehr Geschäftsmodelle, die sich diese Regelungen zu eigen machen wollen. Andererseits gehen viele dieser Geschäftsmodel­le zu Lasten der Allgemeinheit. Es bestehen bereits zahlreiche Konfliktlinien zwischen den Nutzern der Privilegierung und denen, die diese Möglichkeit nicht haben. Daher werden die jetzt zu treffenden Neuregelungen im EEG den zukünftigen Entwicklungs­pfad der Energiewende ganz erheblich beeinflussen. Nach Aussagen der Gutachter drohen erhebliche volkswirtschaftliche Ineffizienzen“, unterstrich Müller.

Die Gutachter stellen unter anderem fest, dass die derzeit geltenden gesetzlichen Re­geln alles andere als einheitlich und leicht nachvollziehbar sind. In der Industrie, im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen und bei den privaten Haushalten seien bedingt durch die aktuelle Befreiung von Umlagen große ökonomische Potenziale für einen weiteren Ausbau des Selbstverbrauchs vorhanden. Wenn diese Potenziale kom­plett erschlossen würden, führe dies zu einer deutlichen Zunahme der EEG-Umlage.

Aus Sicht des BDEW müssten die Regeln deshalb geändert werden. Es müsse der Grundsatz gelten: Wer von der ständigen Verfügbarkeit der allgemeinen Strom­versorgung profitiert, muss sich auch angemessen an den Kosten beteiligen. Dabei müsse für bestehende Anlagen der Bestands- und Vertrauensschutz gewahrt bleiben. Dem Gesetzgeber sollte beim weiteren parlamentarischen Verfahren zur EEG-Reform bewusst sein, dass die geplante Einführung einer Bagatellgrenze beim Thema Eigenerzeugung und Selbstverbrauch ganz erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der energiewirtschaftlichen Strukturen und damit auch deren Effizienz in Deutschland hat. Der BDEW will die Ergebnisse des Gutachtens intensiv diskutieren und Lösungsvorschläge erarbeiten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH