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Reaktionen auf die vom Kabinett vorgestellte EEG-Novelle

(13.4.2014) Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle vom 8.4. sieht vor, ab dem 1.8.2014 den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen mit 50% der EEG-Umlage finanziell zu belasten. Das entspricht derzeit rund 3,1 Cent je Kilo­wattstunde (kWh). Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100% der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Eigenstromer­zeuger aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem Bergbau und dem verar­beitenden Gewerbe sollen 15% der EEG-Umlage abführen (rd. 0,94 Cent je kWh) - auch wenn sie ihren Strom in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken be­ziehen.

Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein. Nur Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp - das klassische Ei­genheim-Segment - sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese mach­ten im letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Leistung aus.

Die Reaktionen auf den Kabinettsentwurf fallen so unterschiedlich aus, wie die Inte­ressenlage der verschiedenen Lobbygruppen es erwarten lassen:

Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar)

Auf scharfe Kritik aus der Solarwirtschaft stößt die von der Bundesregierung beschlos­sene EEG-Reform. Die Neufassung konterkariere die Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet wer­den soll, während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Ener­giewende befreit werden - selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen. Dies werde die Energiewende ausbremsen und keinesfalls preiswerter machen. Der Verband appelliert an Bundestag und Bundesrat, die geplante Energiewende-Abgabe für solare Selbstversorger schnell wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körni kritisiert: „Mit Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder werden großzügig entlastet, Klimaschüt­zer hingegen zur Kasse gebeten. Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe tragen.“

Die geplante Kostenbelastung solaren Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage ab dem 1. August 2014 würde nach Angaben der Solarwirtschaft dazu führen, dass sich die Mehrzahl künftiger Photovoltaik-Vorhaben nicht mehr rechne. Auch die Markteinfüh­rung weiterer wichtiger Energiewende-Bausteine - gemeint sind Speichertechnologien und Elektromobilität - werde durch die geplante Ökostrom-Abgabe massiv behindert. Die starke Förderabsenkung für neue Solarstromanlagen hätte in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sich Solarstromanlagen in der Regel nur noch dann rechne, wenn sie für den Eigenbedarf produzieren und damit den Strombezug vom Energiever­sorger ersetzen. Die solare Eigenstromerzeugung sei deshalb vielen Energieversorgern zunehmend ein Dorn im Auge.

Deutsche Energie-Agentur (dena)

Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung ist skeptisch: „Mit der be­schlossenen Reform des EEG wurde der weitere Ausbau der regenerativen Stromer­zeugung in Deutschland beschlossen, ohne dass die damit zusammenhängenden Fra­gen und grundsätzlichen Probleme gelöst werden. Es ist erstaunlich, wie wenig die Realität bei der Umsetzung der Energiewende wahrgenommen wird.“ Die Beibehaltung der Härtefallregelung wirke kontraproduktiv, weil dadurch Erneuerbare-Energien-Anla­gen weiterhin auch dann vergütet werden, wenn der von ihnen produzierte Strom auf­grund von Netzengpässen nicht eingespeist werden kann. „Damit werden keine Anrei­ze zur Energiespeicherung gesetzt, obwohl wir zukünftig Stromspeicher immer dringen­der benötigen werden.“ Erzeugung und Nachfrage klafften zudem weit auseinander. Das komme den Verbrauchern teuer zu stehen und habe mit einer effizienten Umset­zung der Energiewende nichts zu tun. Deshalb müsse jetzt in einem nächsten Schritt das verpflichtende Ausschreibungsmodell mit der Direktvermarktung für alle Erneuerba­re-Energien-Anlagen schnellstmöglich eingeführt werden. Damit würde auch eine bes­sere Synchronisation zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren und dem damit einher­gehenden Netzausbau erprobt und gewährleistet.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

„Festzuhalten ist, dass der breite Protest gegen ein Ausbremsen der Energiewende durchaus Erfolge erzielen konnte“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Kabinettsbeschluss für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). So hätten die Bundesländer die Bedingun­gen für die Windenergie leicht verbessern können. An der grundsätzlichen Beschrän­kung des Ausbaus erneuerbarer Energien hingegen werde leider festgehalten.

Ob sich eine dezentrale umweltfreundliche Energieversorgung in Deutschland endgül­tig durchsetze oder ob die bisherige zentralistische Struktur gestärkt werde sei weiter offen, sagte Weiger. „Gabriels EEG-Gesetz gefährdet den dezentralen Ausbau der er­neuerbaren Energien durch die Bürger vor Ort. Zudem droht das EEG ein Instrument der Industriesubventionierung zu werden, indem es Sonderprivilegien für energieinten­sive Unternehmen beibehält. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundesta­ges auf, beide Fehlsteuerungen zu korrigieren“, sagte der BUND-Vorsitzende.

Die Abgeordneten müssten außerdem dafür sorgen, dass keine inakzeptablen Hürden zur Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet würden, sagte Weiger. „Es darf keinen Zwang zur Direktvermarktung von selbst erzeugtem Strom geben. Der automatische Übergang zu einem Ausschreibungsmodell für Erneuerbare-Energien-An­lagen muss ebenfalls ausgeschlossen werden. Beides würde kleinere private Investo­ren abschrecken“, so Weiger.

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)

Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Mit der ver­abschiedeten EEG-Novelle hat die Bundesregierung grundlegende Reformschritte auf den Weg gebracht. Dies ist eine gute Basis, um die Erneuerbaren schrittweise in den Markt zu führen und sie in die Verantwortung für das System einzubinden. Der BDEW hat die verpflichtende Direktvermarktung und die geplante Ermittlung der Förderhöhe im Wettbewerb lange gefordert. Diese beiden Komponenten sind jetzt die Grundlage für einen systemverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ Wichtig sei zudem das im Gesetzentwurf vorgesehene Pilotprojekt zur wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenkraftwerken. Hiermit könnten wert­volle Erfahrungen im Umgang mit Auktionen beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gesammelt werden.

Die Einbeziehung der Eigenerzeugung und des Selbstverbrauchs von Strom in die EEG-Umlage seien - ungeachtet einzelner Details - ein erster wichtiger Beitrag zur Entlas­tung der breiten Mehrheit der Verbraucher. Ein neues BDEW-Gutachten zum Eigenver­brauch zeige jedoch, dass weitere Schritte erforderlich sein werden.

Überwiegend positiv bewertet der Branchenverband außerdem die energieträgerspe­zifischen Regelungen: „Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass mittlere bis gute Wind­kraftstandorte an Land bessere Erträge erwirtschaften können als ertragsschwache Standorte. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll“, so Müller. Auch die aktuellen Anpas­sungen bei den Regelungen zum Ausbau von Windkraft auf See sehe der BDEW posi­tiv.

Diskussionsbedarf besteht aus BDEW-Sicht weiterhin im Hinblick auf die Förderung der Biomasse. Müller: „Bezüglich Strom aus Biogas und Bio-Erdgas sieht der Gesetzentwurf für Neuanlagen eine erhebliche Reduzierung der Vergütungssätze vor. Die Vergütung und Degression erfolgt in einem Maß, das einen Ausbau von Bio-Erdgas-Anlagen kaum mehr zulässt.“ Zudem genügten einige im Gesetzentwurf dokumentierte Übergangsre­gelungen für bereits projektierte Anlagen nach wie vor nicht den Anforderungen an den Vertrauens- und Bestandsschutz.

WirtschaftsVereinigung Metalle e.V.

Die Industrie wird künftig in deutlich stärkerem Maße zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien beitragen als bisher, zugleich aber mehr Planungssicherheit ha­ben. Der von der Bundesregierung für Anfang Mai zugesicherte Regierungsentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nach Ansicht des Präsidenten der WirtschaftsVereinigung Metalle, Oliver Bell, ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Die von der EU-Kommission durchgesetzte Regelung, dass Unternehmen mit hoher in­ternationaler Wettbewerbsintensität künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen müs­sen, ist „ein beträchtlicher Finanzierungsbeitrag seitens der Industrie“, erklärte Bell. „Die von der EU-Kommission aufgestellte Liste von insgesamt 65 Branchen, für die ei­ne volle EEG-Umlage existenzgefährdend wäre, zeigt klar, wie problematisch einseiti­ge Belastungen für den Export- und Industriestandort Europa sind“, sagte WVM-Prä­sident Bell.

Positiv sieht der WVM-Präsident, dass das neue EEG künftig vollständig mit dem euro­päischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. „Ich bin erleichtert, dass es der Bundesre­gierung gelungen ist, das über unseren Unternehmen schwebende Damokles-Schwert der europäischen Beihilfepolitik zu beseitigen.“ Auch das neue EEG werde eine beson­dere Ausgleichsreglung für die energieintensiven Industrien enthalten. Für sehr strom­intensive Unternehmen werde die zu zahlende Umlage an Höchstgrenzen - bezogen auf die wertschöpfende Tätigkeit des betroffenen Unternehmens - gekoppelt. „Die in intensiven Gesprächen zwischen der EU-Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ausgehandelten Schwellenwerte stellen wirksame Entlastungen für be­sonders energieintensive Unternehmen dar“, stellte Bell fest. Für Unternehmen, deren EEG-Beitrag auf 4 Prozent der Bruttowertschöpfung begrenzt werden soll, besteht nach Ansicht der WVM weiterhin ein hohes Wettbewerbsrisiko. Für Unternehmen, die künftig nicht mehr von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, werde es ver­mutlich bis 2017 Übergangsregelungen geben, die den Betroffenen Anpassungsspiel­räume geben.

Der Industrieverband appellierte an die Politiker in Bund und Ländern, am ehrgeizigen Zeitplan für die Gesetzesnovelle festzuhalten und das neue EEG am 1. August plan­mäßig in Kraft zu setzen. Gefordert seien vor allem die Bundesländer.

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