Reaktionen auf die vom Kabinett vorgestellte EEG-Novelle
(13.4.2014) Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle vom 8.4. sieht vor, ab dem 1.8.
Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten
Schätzungen des BSW-
Die Reaktionen auf den Kabinettsentwurf fallen so unterschiedlich aus, wie die Interessenlage der verschiedenen Lobbygruppen es erwarten lassen:
Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar)
Auf scharfe Kritik aus der Solarwirtschaft stößt die von der Bundesregierung beschlossene EEG-Reform. Die Neufassung konterkariere die Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden soll, während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden - selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen. Dies werde die Energiewende ausbremsen und keinesfalls preiswerter machen. Der Verband appelliert an Bundestag und Bundesrat, die geplante Energiewende-Abgabe für solare Selbstversorger schnell wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körni kritisiert: „Mit Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder werden großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe tragen.“
Die geplante Kostenbelastung solaren Eigenverbrauchs mit der
EEG-Umlage ab dem
Deutsche Energie-Agentur (dena)
Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung ist skeptisch: „Mit der beschlossenen Reform des EEG wurde der weitere Ausbau der regenerativen Stromerzeugung in Deutschland beschlossen, ohne dass die damit zusammenhängenden Fragen und grundsätzlichen Probleme gelöst werden. Es ist erstaunlich, wie wenig die Realität bei der Umsetzung der Energiewende wahrgenommen wird.“ Die Beibehaltung der Härtefallregelung wirke kontraproduktiv, weil dadurch Erneuerbare-Energien-Anlagen weiterhin auch dann vergütet werden, wenn der von ihnen produzierte Strom aufgrund von Netzengpässen nicht eingespeist werden kann. „Damit werden keine Anreize zur Energiespeicherung gesetzt, obwohl wir zukünftig Stromspeicher immer dringender benötigen werden.“ Erzeugung und Nachfrage klafften zudem weit auseinander. Das komme den Verbrauchern teuer zu stehen und habe mit einer effizienten Umsetzung der Energiewende nichts zu tun. Deshalb müsse jetzt in einem nächsten Schritt das verpflichtende Ausschreibungsmodell mit der Direktvermarktung für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen schnellstmöglich eingeführt werden. Damit würde auch eine bessere Synchronisation zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren und dem damit einhergehenden Netzausbau erprobt und gewährleistet.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
„Festzuhalten ist, dass der breite Protest gegen ein Ausbremsen der Energiewende durchaus Erfolge erzielen konnte“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Kabinettsbeschluss für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). So hätten die Bundesländer die Bedingungen für die Windenergie leicht verbessern können. An der grundsätzlichen Beschränkung des Ausbaus erneuerbarer Energien hingegen werde leider festgehalten.
Ob sich eine dezentrale umweltfreundliche Energieversorgung in Deutschland endgültig durchsetze oder ob die bisherige zentralistische Struktur gestärkt werde sei weiter offen, sagte Weiger. „Gabriels EEG-Gesetz gefährdet den dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Bürger vor Ort. Zudem droht das EEG ein Instrument der Industriesubventionierung zu werden, indem es Sonderprivilegien für energieintensive Unternehmen beibehält. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, beide Fehlsteuerungen zu korrigieren“, sagte der BUND-Vorsitzende.
Die Abgeordneten müssten außerdem dafür sorgen, dass keine inakzeptablen Hürden zur Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet würden, sagte Weiger. „Es darf keinen Zwang zur Direktvermarktung von selbst erzeugtem Strom geben. Der automatische Übergang zu einem Ausschreibungsmodell für Erneuerbare-Energien-Anlagen muss ebenfalls ausgeschlossen werden. Beides würde kleinere private Investoren abschrecken“, so Weiger.
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)
Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Mit der verabschiedeten EEG-Novelle hat die Bundesregierung grundlegende Reformschritte auf den Weg gebracht. Dies ist eine gute Basis, um die Erneuerbaren schrittweise in den Markt zu führen und sie in die Verantwortung für das System einzubinden. Der BDEW hat die verpflichtende Direktvermarktung und die geplante Ermittlung der Förderhöhe im Wettbewerb lange gefordert. Diese beiden Komponenten sind jetzt die Grundlage für einen systemverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien.“ Wichtig sei zudem das im Gesetzentwurf vorgesehene Pilotprojekt zur wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenkraftwerken. Hiermit könnten wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Auktionen beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gesammelt werden.
Die Einbeziehung der Eigenerzeugung und des Selbstverbrauchs von
Strom in die EEG-
Überwiegend positiv bewertet der Branchenverband außerdem die energieträgerspezifischen Regelungen: „Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass mittlere bis gute Windkraftstandorte an Land bessere Erträge erwirtschaften können als ertragsschwache Standorte. Das ist volkswirtschaftlich sinnvoll“, so Müller. Auch die aktuellen Anpassungen bei den Regelungen zum Ausbau von Windkraft auf See sehe der BDEW positiv.
Diskussionsbedarf besteht aus BDEW-Sicht weiterhin im Hinblick auf die Förderung der Biomasse. Müller: „Bezüglich Strom aus Biogas und Bio-Erdgas sieht der Gesetzentwurf für Neuanlagen eine erhebliche Reduzierung der Vergütungssätze vor. Die Vergütung und Degression erfolgt in einem Maß, das einen Ausbau von Bio-Erdgas-Anlagen kaum mehr zulässt.“ Zudem genügten einige im Gesetzentwurf dokumentierte Übergangsregelungen für bereits projektierte Anlagen nach wie vor nicht den Anforderungen an den Vertrauens- und Bestandsschutz.
WirtschaftsVereinigung Metalle e.V.
Die Industrie wird künftig in deutlich stärkerem Maße zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien beitragen als bisher, zugleich aber mehr Planungssicherheit haben. Der von der Bundesregierung für Anfang Mai zugesicherte Regierungsentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nach Ansicht des Präsidenten der WirtschaftsVereinigung Metalle, Oliver Bell, ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
Die von der EU-Kommission durchgesetzte Regelung, dass Unternehmen mit hoher internationaler Wettbewerbsintensität künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen müssen, ist „ein beträchtlicher Finanzierungsbeitrag seitens der Industrie“, erklärte Bell. „Die von der EU-Kommission aufgestellte Liste von insgesamt 65 Branchen, für die eine volle EEG-Umlage existenzgefährdend wäre, zeigt klar, wie problematisch einseitige Belastungen für den Export- und Industriestandort Europa sind“, sagte WVM-Präsident Bell.
Positiv sieht der WVM-Präsident, dass das neue EEG künftig vollständig mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. „Ich bin erleichtert, dass es der Bundesregierung gelungen ist, das über unseren Unternehmen schwebende Damokles-Schwert der europäischen Beihilfepolitik zu beseitigen.“ Auch das neue EEG werde eine besondere Ausgleichsreglung für die energieintensiven Industrien enthalten. Für sehr stromintensive Unternehmen werde die zu zahlende Umlage an Höchstgrenzen - bezogen auf die wertschöpfende Tätigkeit des betroffenen Unternehmens - gekoppelt. „Die in intensiven Gesprächen zwischen der EU-Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ausgehandelten Schwellenwerte stellen wirksame Entlastungen für besonders energieintensive Unternehmen dar“, stellte Bell fest. Für Unternehmen, deren EEG-Beitrag auf 4 Prozent der Bruttowertschöpfung begrenzt werden soll, besteht nach Ansicht der WVM weiterhin ein hohes Wettbewerbsrisiko. Für Unternehmen, die künftig nicht mehr von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, werde es vermutlich bis 2017 Übergangsregelungen geben, die den Betroffenen Anpassungsspielräume geben.
Der Industrieverband appellierte an die Politiker in Bund und Ländern, am ehrgeizigen Zeitplan für die Gesetzesnovelle festzuhalten und das neue EEG am 1. August planmäßig in Kraft zu setzen. Gefordert seien vor allem die Bundesländer.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- SolardachCheck und weitere EnergieSparRatgeber: StromCheck express
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis
- EEG: Das ändert sich ab August für Solarstrom-Erzeuger (13.7.2014)
- Zubauziele für Solarstrom werden wohl verfehlt (22.6.2014)
- Reaktionen auf den möglichen Fall der Bagatellgrenze bei der EEG-Umlage (15.6.2014)
- Bundesrat gegen „Sonnensteuer“ (27.5.2014)
- Deutscher Photovoltaik-Markt: Jahresprognose 2014 auf 1,9 GW gesenkt (27.5.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Steigende Milliarden-Überschüsse auf dem EEG-Umlagekonto (13.4.2014)
- BDEW-Gutachten zur Eigenerzeugung und zum Selbstverbrauch von Strom (13.4.2014)
- Mehrheit für schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien (11.4.2014)
- „Wasser und Energie“, das Motto des Weltwassertags 2014, droht im EEG unterzugehen (22.3.2014)
- ESCO Forum im ZVEI zur EEG-Novelle: „Kraft-Wärme-Kopplung betreiberneutral gestalten“ (9.3.2014)
- EFI: "EEG fördert weder Klimaschutz noch Innovationen" (26.2.2014)
- EEG: 120 Milliarden Euro an Anlagenbetreiber (12.1.2014)
- Solarstrom-Zubau hat sich 2013 mehr als halbiert (12.1.2014
- Monopolkommission: EEG-Ausnahmeregelungen KEIN Grund für den starken Anstieg der EEG-Umlage (21.10.2013)
siehe zudem:
- EEG und Photovoltaik und erneuerbare Energien bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Photovoltaik und Solaranlage bei Baubuch / Amazon.de