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Bundesrat gegen „Sonnensteuer“

(27.5.2014) Der Bundesrat hat am 23. Mai mehrheitlich für Nachbesserungen an der vorgelegten EEG-Novelle gestimmt, um den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien nicht zu gefährden. So sprachen sich die Vertreter der Bundesländer dafür aus, Öko-Energie weitgehend von der EEG-Umlage befreit zu halten,wenn diese für den Eigen­verbrauch genutzt wird. Konkret fasste die Länderkammer den Beschluss, die Gebühr bei Selbstverbrauchern aus Erneuerbaren Energien generell auf 15 Prozent der EEG-Umlage zu beschränken (entspricht derzeit rd. 1 Cent je Kilowattstunde). Die Bundes­regierung sieht im derzeitigen EEG-Entwurf hingegen vor, solare Selbstversorger in den meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage zu belasten (derzeit rd. 3 Cent/kWh).


Grafik aus dem Beitrag „Deutscher Photovoltaik-Markt: Jahresprognose 2014 auf 1,9 GW gesenkt“ vom 27.5.2014

Das Vorhaben der Bundesregierung wird laut einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid von 73 Prozent der Bevölkerung abgelehnt und stößt auf erhebliche verfassungsrecht­liche Bedenken, wie ein Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. ergab. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat wiederholt darauf hingewie­sen, dass sich mit der geplanten „Sonnen-Steuer“ die Strompreise gleichzeitig nicht spürbar reduzieren lassen.

„Das Schicksal der Energiewende liegt jetzt in den Händen des Bundestages. Wir hof­fen, dass im Juni auch die Bundestagsabgeordneten der Sonnen-Steuer die rote Kar­te zeigen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Bürger und Unternehmer sich weiter­hin für den Klimaschutz und den Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland enga­gieren,“  erwartet Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solar­wirtschaft e.V. und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V..

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