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Reaktionen auf den möglichen Fall der Bagatellgrenze bei der EEG-Umlage

(15.6.2014) Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle haben Union und SPD laut Medienberichten eine Einigung bezüglich der Regelungen zum Eigenver­brauch von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom gefunden. Demnach sollen auch Kleinanlagen unter 10 kW zukünftig mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet werden - unabhängig davon, ob es sich um Anlagen von Privatleuten oder gewerblichen Betrei­bern handelt. Kaum ein relevanter Verband oder Lobbyist ist damit einverstanden.

2,5 Cent je selbst erzeugter und selbst verbrauchter Kilowattstunde?

Die Belastung des Eigenverbrauchs selbst erzeugten Stroms ist schon lange ein Streit­punkt im Zuge der anstehenden EEG-Reform. Dieser ist bislang vollständig von der EEG-Umlage befreit. Wirtschaftsminister Gabriel - bzw. die Bundesregierung - möchte dies offenbar ändern. Eine Ausnahme für Kleinanlagen unter 10 kW installierter Leis­tung und mit weniger als 10 MWh Jahresverbrauch schien jedoch seit der Vorlage der Reform-Eckpunkte Anfang des Jahres als unstrittig. Einem Bericht der Frankfurter All­gemeinen Zeitung zufolge (siehe faz.net) haben sich die zuständigen Politiker der Re­gierungsfraktionen aber darauf verständigt, in Zukunft den Eigenverbrauch generell mit 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten - die Bagatellgrenze würde dann gänzlich entfallen.

Bundesverband Wärmepumpe: „kontraproduktiv“

Kostendämpfende Effekte - die der Verband begrüßen würde - seien vom Fall der Ba­gatellgrenze nicht zu erwarten, erklärte Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) am 15.6. Nach Einschätzung des BWP müsse vielmehr davon ausgegangen werden, dass die schon bisher völlig unzureichende Dy­namik im Wärmemarkt weiter abgewürgt werde. Der BWP-Geschäftsführer ergänzt: „Es ist widersinnig, die Verbraucher zu bestrafen, die durch eigene Investitionen Kli­maschutz und Energiewende voranbringen. Wir richten daher einen dringenden Appell an den Bundestag, diese Ungerechtigkeit nicht in Gesetzesform zu gießen.“

Die Befreiung des Eigenverbrauchs ermöglicht es beispielsweise Eigenheimbesitzern, mit Hilfe des Stroms aus der eigenen PV-Anlage ihre Wärmepumpe zu großen Teilen mit Strom zu versorgen - und so günstig und klimafreundlich zu heizen, zu kühlen und Trinkwasser zu erwärmen - siehe dazu u.a. Baulinks-Beiträge:

Durch die vorgesehene Belastung der Kleinanlagen drohe dieses zukunftsweisende Modell, bei dem nicht einmal die Netze belastet werden, an Attraktivität zu verlieren. BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski warnt: „Dies wäre ein massiver Rückschlag für die Energiewende sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt. Damit würde sich die Politik effektiv von sämtlichen Klimaschutzzielen verabschieden.“

BSW-Solar: „Das schlägt dem Fass den Boden aus“

„Hier droht der größte Rollback seit Beginn des Klimaschutzes in Deutschland. Wer Klimaschützer derart bestraft, wird die Energiewende gegen die Wand fahren“, warnt Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Aufgrund der starken Förderkürzungen war die Photovoltaik-Nachfrage zuletzt bereits um zwei Drittel eingebrochen - siehe dazu auch Baulinks-Beitrag „Deut­scher Photovoltaik-Markt: Jahresprognose 2014 auf 1,9 GW gesenkt“ vom 27.5.2014:


Grafik: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Die Solarbranche rechnet damit, dass mit der geplanten „Sonnensteuer“ kaum noch Investitionen in neue Solarstromanlagen und Speichersysteme getätigt werden und die Solarenergie-Ausbauziele der Bundesregierung verfehlt werden. Der Strompreis für die Allgemeinheit werde dadurch nicht gesenkt, stellten erst jüngst Wissenschaft­ler im Auftrag der Bundesregierung fest.

Während Klimaschützer künftig zur Kasse gebeten werden, soll der Eigenstromver­brauch des Kohlebergbaus von den Kosten der Energiewende befreit werden. Im Schatten einer größtenteils vorgeschobenen Kostendebatte werde mit der aktuellen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes darüber entschieden, wer künftig mit welcher Technologie das Rennen macht. Körnig: „Geht es weiter mit der Demokrati­sierung und Modernisierung unseres Energiesystems oder erleben wir eine Remono­polisierung und Zementierung überkommener zentraler Versorgungsstrukturen?“

Wenn sich die Vernunft jetzt nicht doch noch durchsetzt und die „Sonnensteuer“ vom Bundestag in den nächsten Tagen gekippt wird, bleibt nur der Weg vors Bun­desverfassungsgericht nach Karlsruhe. Das Vorhaben, solaren Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage zu belasten, verstößt nach übereinstimmender Einschätzung zahl­reicher Juristen gegen das Grundgesetz - siehe zudem „Bundesrat gegen ,Sonnen­steuer’“ vom 27.5.2014.

Haus & Grund: „So nicht!“

„Warum jetzt auch Eigentümer von Kleinanlagen entgegen den bisherigen Planungen des Wirtschaftsministers für selbst produzierten Strom zahlen sollen, ist nicht nach­vollziehbar“, kritisiert Kai Warnecke, der Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland. Das schaffe außerdem unnötigen bürokratischen Aufwand und lasse die grundsätzlich positive Einstellung zur Energiewende schwinden.

Aus Sicht von Haus & Grund sollte im Zusammenhang mit Wohngebäuden selbst pro­duzierter Strom generell von der Ökostrom-Umlage befreit werden. Nur dann lohne es sich, beispielsweise ganze Wohnquartiere mit Strom aus einer gemeinsamen Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Fotovoltaikanlagen zu versorgen. „Derartige zu­kunftsweisende Projekte unterbindet die Große Koalition nun“, mahnt Warnecke ab­schließend.

Energie- und Wasserwirtschaft: „Schritt in die richtige Richtung“

Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärte am 13.6. zu den von der Bundes­regierung geplanten Regelungen zur Eigenerzeugung und zum Selbstverbrauch von Strom im Zuge der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG):

„Der geplante Wegfall der Bagatellgrenze und die neue Beteiligung der Eigenstrom­erzeuger mit 40 Prozent an der EEG-Umlage sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die bisherigen Regelungen bei der Eigenstromerzeugung haben zu erheblichen volks­wirtschaftlichen Ineffizienzen geführt. Sie führen zudem zu sozialer Ungerechtigkeit. Denn Mieterhaushalte oder alle diejenigen, die sich keine Eigenerzeugungsanlage leis­ten können, zahlen höhere Umlagen. Eine weiterhin geltende Begünstigung der Eigen­stromerzeugung würde erhebliche Gefahren für eine auch in Zukunft stark steigende EEG-Umlage bergen. Daher sollen künftig alle Stromverbraucher, die die Infrastruktur des Energieversorgungssystems nutzen, adäquat an den Kosten für die Energiewen­de beteiligt werden.“ Zu diesem Ergebnis ist unter anderem auch ein vom BDEW kon­zipiertes Gutachten gekommen, das vom Institut der deutschen Wirtschaft und dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln erstellt und im April veröf­fentlicht worden ist.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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