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WDR-Hörfunk: EEG-Novelle möglicherweise verfassungs- und europarechtswidrig

(8.5.2014) Die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare Energien-Gesetztes (EEG) ist möglicherweise in weiten Teilen verfassungs- und europarechts­widrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll und dessen Kernaussagen dem WDR-Hörfunk eigenen Aus­sagen zufolge „bereits exklusiv vorliegen“.

Der Verfasser des Gutachtens, der Leipziger Jurist und Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. Felix Ekardt, kommt darin zu dem Schluss, dass die Berliner EEG-Novelle unter anderem das Grundrecht auf Eigentum, den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz verletze, berichtete WDR 2 im Mittag­magazin. Die EEG-Novelle und das Gesamtkonzept der Klimapolitik sei zudem ein Ver­stoß gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit. Zudem sieht Eckardt durch die umfangreichen Industrie-Rabatte bei der EEG-Umlage auch das europäische Wettbewerbsrecht verletzt. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von dem Aa­chener Solarenergie-Förderverein SFV. Der Verein prüft eine Klage vor dem Bundes­verfassungsgericht.

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