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Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist vom Tisch

(16.12.2012) Wie bereits im Bauletter vom 12.12. berichtet, ist das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnah­men an Wohngebäuden beendet. Betroffene Verbände zeigen sich enttäuscht, auch wenn man jetzt zumindest wisse, dass man auf die Möglichkeit der Abschreibung nicht mehr warten müsse. Ob allerdings die Entscheidung im Sinne der Planungsicherheit der Gebäudesanierung neue Impulse wird geben können, bleibt abzuwarten.

Bund und Länder einigten sich am 12.12. darauf, sämtliche streitigen Teile zur steuer­lichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen kann daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung kündigte aber in einer Protokollerklärung an, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzu­legen - siehe dazu auch Baulinks-Beitrag "„B-Lösung“ für die CO₂-Gebäudesanierung ab 2014?" vom 29.10.2012.

Der Vermittlungsausschuss beschloss, lediglich eine Passage zum Energiewirtschafts­gesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass so genannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunder­werbsteuer befreit werden. Die Regelung war erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden, hat mit dieser aller­dings thematisch nichts zu tun. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungsvor­schlag noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit dem Gesetz, das wegen der umfangreichen inhaltlichen Streichungen einen neuen Titel erhält.

BDI: „Flächendeckende energetische Sanierung rückt damit in weite Ferne“

„Die Industrie hat große Hoffnung auf eine Einigung bei der energetischen Gebäudesa­nierung gesetzt. Das Scheitern im Vermittlungssauschuss ist enttäuschend. Eine flä­chendeckende energetische Sanierung der Gebäude in Deutschland rückt damit in weite Ferne. Das ist ein schwerer Rückschlag für die Ziele der Energiewende“ - so die Reaktion von Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung.

Der BDI fordert seit langem die Etablierung eines Fördersystems, um die enormen Energieeffizienzpotenziale bei Gebäuden in Deutschland zu heben. Derzeit entfallen über 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland auf den Betrieb von Gebäuden. Damit ist dieser Bereich maßgeblich entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Lösch: „Es ist besonders bedauerlich, dass sich Teile der Politik bei einem so wichti­gen, sinnvollen und notwendigen Vorhaben aus offenbar wahltaktischen Gründen aus der Verantwortung stehlen.“

Verband Wohneigentum: „Zumindest gibt es jetzt eine eindeutige Regelung“

„Wir bedauern die Entscheidung des Vermittlungsausschusses, obwohl sie uns nicht überrascht“, sagte Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. „Gleichzeitig hoffen wir, dass das angekündigte neue KfW-Förderprogramm die Hauseigentümer bei der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen entlastet. ... Zumindest gibt es nach fast anderthalb Jahren politischem Verwirrspiels endlich eine eindeutige Rege­lung - wenn sie auch nicht im Sinne der Wohneigentümer ausfiel. Nun wissen sanie­rungswillige Eigenheimbesitzer, was sie erwarten oder eben nicht erwarten dürfen.“

Das von der Bundesregierung angekündigte neue KfW-Förderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich begrüßt der Verband Wohneigentum, es gleicht jedoch das Scheitern der steuerlichen Förderung nicht aus. Eine KfW-Förderung ist deutlich kom­plizierter zu erlangen als ein Steuernachlass. „Zielführend wäre, wenn das neue KfW-Förderprogramm nicht nur vergünstigte Kredite, sondern auch Zuschuss-Versionen beinhalten würde“, mahnt Rauch.

ZVSHK: „politische Ränkespiele“

„Eine gute Idee ist politischen Ränkespielen zum Opfer gefallen. Das ist ein Trauerspiel der Politik“, urteilt Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), und ergänzt: „Energieeinsparung und Effizienzsteigerung im Heizungskeller sind wesentliche Schlüssel für das Gelingen der Energiewende.“ Statt den Anlagenbetreibern entsprechende steuerliche Anreize für eine Heizungsmoderni­sierung zu schaffen, habe die Politik mit der monatelangen Hängepartie im Vermitt­lungsausschuss die energetische Gebäudesanierung ausgebremst. „Dieses Versagen nur durch ein Aufstocken der KfW-Programme mit Bundesmitteln auszugleichen, reicht nicht aus“, betont der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, und er bedauert, dass „un­sere Betriebe könnten jeden dritten Arbeitstag einen neuen Kessel installieren könn­ten. Stattdessen müssen sie ihren Kunden zurzeit erklären, dass die Politik offenkundig das viel besungene Thema Energiewende ausschließlich auf den Strommarkt bezieht.“

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