Handwerkerbonus und haushaltsnahe Dienstleistungen
(15.3.2009) Wer in 2009 Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geplant oder sogar schon durchgeführt hat, profitiert vom Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Wachstumsstärkung. Bereits seit 2006 besteht die Möglichkeit, für Handwerkerleistungen eine steuerliche Förderung - den so genannten Handwerkerbonus - in Anspruch zu nehmen. Zu diesen Handwerkerleistungen zählen Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel ...
- die Modernisierung von Bad oder Küche,
- Wartung, Reparatur oder Austausch der Heizung,
- Malerarbeiten,
- der Austausch von Bodenbelägen oder
- Maßnahmen an der Außenanlage wie Pflasterarbeiten oder die Neuanlage des Gartens.
Wichtig: Begünstigt sind nur Handwerkerleistungen für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten!
Bisher konnten Lohnkosten einschließlich der Mehrwertsteuer bis maximal 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wovon 20 Prozent, also maximal 600 Euro, als direkte Minderung der Einkommenssteuer wirksam wurden.
Neu ist, dass zum 1. Januar 2009 dieser Handwerkerbonus verdoppelt wurde: Aufwendungen bis zu 6.000 Euro werden seitdem ebenfalls mit 20 Prozent gefördert, so dass sich die Einkommenssteuerminderung auf maximal 1.200 Euro pro Jahr erhöht hat. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können diesen Steuerbonus für ihre selbstgenutzte Immobilie bzw. Mietwohnung und das dazugehörige Grundstück beanspruchen.
Nicht zu vergessen die haushaltsnahen Dienstleistungen!
Neben dem Bonus für Handwerkerdienstleistungen gibt es einen weiteren Bonustopf, und zwar für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten. Dieser wurde auf 20 Prozent von maximal 20.000 Euro (vorher 3.000 Euro) angehoben. So lassen sich weitere 4.000 Euro an Steuern einsparen.
Voraussetzungen für die Steuerboni
Zu beachten: Damit die Steuerboni für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe
Dienstleistungen vom Fiskus tatsächlich anerkannt werden, müssen auf allen
Rechnungen, die mit der Steuererklärung eingereicht werden, die Arbeits- und
Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Denn nur
siehe auch für weitere Informationen:
- Fördermittel von Energieversorgern und der öffentlichen Hand
- EnergieSparRatgeber für Heizkosten, Thermostatcheck, Pumpen, Modernisierung
- Koalitionsausschuss stoppt wohl Steuerbonus für Gebäudesanierung (26.2.2015)
- Bundesfinanzhof: Erd- und Pflanzenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen (16.5.2014)
- Bauportal unterstützt Handwerksbetriebe bei der Auftragsgewinnung (15.8.2011)
- Baumängel und Bauschäden: Eine Top Ten-Liste vom Verein zur Qualitätscontrolle am Bau (15.8.2011)
- Präqualifikation wird zur Erfolgsstory (27.9.2009)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Mehrwertsteuer bei arbeitsintensiven Dienstleistungen in der Diskussion (15.3.2009)
- ARGE Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht (28.12.2008)
- Eigenleistung beim Hausbau nicht überschätzen (28.12.2008)
- EU-Kommission schlägt Kategorien für ermäßigte MwSt-Sätze vor (13.7.2008)
- Bauindustrie gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung (4.5.2008)
- BGH: Schadenersatz trotz Schwarzarbeit (27.4.2008)
- Jeder Zweite in Deutschland lässt schwarz arbeiten (27.4.2008)
- Bauwirtschaft, Planer und IG BAU formulieren neue Leitbilder für den Wohnungsbau (27.4.2008)
- Charta gegen unsichere Produkte (10.4.2008)
- Präqualifikation von Bauunternehmen wird verbindlich (3.2.2008)
- EU verschärft Regeln für Vergabe öffentlicher Aufträge (23.6.2007)
- Baurechtler warnen: Wer Rechnung nicht aufhebt, riskiert Geldstrafe (22.4.2007)
- Wertemanagement in der Bauwirtschaft initiiert (25.3.2007)
- BG BAU: Private Bauherren müssen Helfer melden und Schwarzarbeit meiden (6.8.2006)
- Bundesrat: Handwerkerrechnungen absetzbar! (9.4.2006)
- Reduzierter Mehrwertsteuersatz könnte eine Million Arbeitsplätze schaffen (25.3.2006)
siehe zudem:
- Baurecht, Verbände und öffentliche Hand auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Schwarzarbeit, Steuerrecht, Baurecht, Sanieren bei Amazon