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BG BAU: Private Bauherren müssen Helfer melden und Schwarzarbeit meiden

(6.8.2006) Die warme Jahreszeit lockt und vielerorts wird in Eigenarbeit am Häuschen gesägt, gehämmert und verputzt. Machen sich Helfer dabei nützlich, muss der Bauherr diese spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden. Zu beachten ist, wann und unter welchen Umständen es sich um erlaubte Hilfe von Freunden und Bekannten handelt und wann Schwarzarbeit beginnt.

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Die Beiträge zur Helferversicherung machen derzeit je nach Region zwischen 1,46 Euro und 1,83 Euro pro Helferstunde aus. Dafür bietet die BG BAU persönliche Beratungen, wie die gesetzlich notwendigen Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden und welche Schutzkleidung, wie Helme und Sicherheitsschuhe, erforderlich sind.

Mit der Meldung an die Berufsgenossenschaft ...

... vermeiden private Bauherren nicht nur Bußgelder, in Extremfällen bis 2.500 Euro oder gar Regressverfahren wegen grober Fahrlässigkeit. Durch das Beratungsangebot der BG BAU sollen schließlich auch Arbeitsunfälle und damit persönliches Leid sowie mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden werden. Im Leistungspaket der BG BAU enthalten ist die Entschädigung nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Dazu gehören die Übernahme der Kosten für Rehabilitation und - falls erforderlich - zur anschließenden Hilfe zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Sollte die Erwerbsfähigkeit in Renten berechtigtem Grade vermindert bleiben, gewährt die BG BAU auch Verletztenrenten.

Dass niemand gegen Unfälle gefeit ist, verrät die Statistik: Jedes Jahr geschehen in Deutschland mehrere hundert Unfälle bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten, manche mit tödlichem Ende. Viele Unfälle hinterlassen schwerste Folgen, wie Querschnittslähmungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen, und die Betroffenen müssen über Jahre oder sogar lebenslang versorgt werden.

Die anfallenden Kosten würden die Finanzkraft privater Bauherren zumeist hoffnungslos überfordern: Schon in den ersten zwei Jahren können in solchen Fällen Kosten von 300.000 Euro und mehr anfallen, für Leistungen wie Verletztengeld, behindertengerechten Wohnungsumbau und Kosten für die stationäre Behandlung. Zudem können schnell monatliche Verletztenrenten und Pflegegelder zusammen zwischen 2.000 und 3.000 Euro anfallen.

Alle Helfer, wie zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte und Nachbarn sind bei der BG BAU versichert, auch wenn sie nur vorübergehend tätig werden. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Eine weitere Ausnahme: Wenn sämtliche Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden - die tarifliche Wochenarbeitszeit im Bauhauptgewerbe - geholfen haben. In solchen Fällen sind die Helfer bei den Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert.

Wann spricht man von Schwarzarbeit?

Private Bauherren sollten klar unterscheiden, wo Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen Hilfsleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet werden und wenn Helfer die Arbeitsagentur, das Sozialamt oder die Krankenkasse nicht über die Nebeneinkünfte informieren. In solchen Fällen drohen Bauherren und schwarz arbeitenden Helfern empfindliche Bußgelder, in Extremfällen bis zu 100.000 Euro.

Kontrollen durch die BG BAU und die Hauptzollämter haben stark zugenommen: Wird Schwarzarbeit nachgewiesen, müssen die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Außerdem muss der "heimliche Arbeitgeber" damit rechnen, für sämtliche Aufwendungen wie etwa die Heilbehandlung in Regress genommen zu werden. Schwarzarbeit lohnt sich schon deshalb nicht, weil nur Handwerkerrechnungen, die ordnungsgemäß bezahlt wurden, als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Auch die Berufsgenossenschaft erkennt nur korrekte Handwerkerrechnungen an.

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