ZDB: Beiträge zur Unfallversicherung erreichen unerträgliches Niveau
(9.5.2006) Die erneuten Beitragssteigerungen zur Unfallversicherung, die auf die Betriebe der Bauwirtschaft in diesem Jahr zukommen, bezeichnete Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), als "unerträglich und existenzbedrohend".
Anlässlich der in der ersten Maiwoche verschickten Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft äußerte sich der ZDB-Vizepräsident in Berlin: "Die in der BG BAU versicherten Baubetriebe zahlen z.B. im Hoch- und Tiefbau über 7,8 % Beitrag für die Unfallversicherung. Im Durchschnitt aller Branchen liegen die Beiträge jedoch nur bei 1,33 %. Viele Baubetriebe zahlen also fast das Sechsfache des bundesdeutschen Durchschnitts. Damit tragen die heimischen Baubetriebe, die in einem scharfen Wettbewerb mit ausländischen Mitbewerbern stehen, einmal mehr ein schwere Last. Die Beiträge in der Unfallversicherung stellen eine massive Existenzbedrohung heimischer Baubetriebe dar und gefährden viele weitere Arbeitsplätze in Deutschland."
Zu dem von den Professoren Rürup und Steinmeyer angestellten Gutachten zur Reform der Unfallversicherung erklärte Dupré, dass das Gutachten den dringenden politischen Handlungsbedarf in der Unfallversicherung, insbesondere eine gerechtere Verteilung der hohen Rentenlasten zwischen allen Branchen der deutschen Wirtschaft sowie eine Neuordnung des Katasters, d.h. der Zuordnung von Branchen zu einzelnen Berufsgenossenschaften. anmahne. Das Gutachten weise ausdrücklich auf die finanzielle Schieflage in der Bauwirtschaft hin.
Trotz einer Änderung des sog. Lastenausgleichsverfahrens im Jahr 2005 komme man zu dem Schluss, dass dem bisherigen Ausgleichsverfahren eine Lösung der drängenden Probleme nur sehr eingeschränkt gelingt, so Dupré. Der ZDB-Vizepräsident weiter: "Die Probleme können mindestens genauso gut ohne die von den Professoren Rürup und Steinmeyer favorisierte Einheits-Berufsgenossenschaft gelöst werden. Die Liberalisierung der Handwerksordnung, die Auflösung fester Branchenstrukturen sowie die Globalisierung der Wirtschaft müssen im System der gesetzlichen Unfallversicherung nachvollzogen werden. Es könne z.B. nicht angehen, dass der Beitrag für einen als Bauleiter tätigen Architekten in einem Bauunternehmen in der BG Bau sechs Mal höher ist als für einen Architekten aus einem Architekturbüro, der auch als Bauleiter tätig ist, aber in der Verwaltungs-BG versichert ist. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, die Unfallversicherung bis zur Mitte der Legislaturperiode so zu reformieren, so dass die Beitragsbelastung für alle Betriebe wieder erträglich wird."
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