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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Architektur- und Ingenieurbüros

(31.7.2004) Der Arbeitgeber hat die umfassende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sie auf Wirksamkeit zu überprüfen und falls erforderlich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Um ihn dabei zu unterstützen hat ihm der Gesetzgeber bereits 1973 im Arbeitssicherheitsgesetz zwei Berater an die Seite gestellt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.

Betraf die Verpflichtung zu ihrer Bestellung lange Zeit im wesentlichen größere Unternehmen, so muss seit dem 1.1.1997 jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut werden. Dies wird detailliert geregelt in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A6). Seit dem Inkrafttreten der geänderten BG-Vorschrift "Betriebsärzte" (BGV A7) am 1.10.2001 trifft dies auch für die Betreuung durch Betriebsärzte zu. Da sich diese Regelung zuvor nur an Großbetriebe richtete gilt für nahezu alle Ingenieur- und Architekturbüros eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2004.

Hauptfunktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im eigenen Unternehmen zu unterstützen. Die Aufgaben sind detailliert im "Gesetz über Betriebsärzte und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - kurz: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - beschrieben.

In kleineren Betrieben werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte vorwiegend als externe Berater eingesetzt. Sie verfügen über keinerlei Weisungsrecht und sind ausschließlich für ihre richtige Beratung verantwortlich. Sie beraten bei einzelnen technischen, medizinischen oder rechtlichen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ebenso erfolgt die Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze. Ihr Augenmerk liegt dabei darauf, z.B. Arbeitsmittel, -räume, -aufgaben und -abläufe so zu gestalten und aufeinander abzustimmen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter optimal geschützt wird. Bei Veränderungen im Unternehmen sollten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereits in der Planungsphase eingeschaltet werden, damit spätere kostenintensive Korrekturen vermieden werden können.

Soll dagegen eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden, dann ist für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit als Grundqualifikation im Regelfall eine Ausbildung als Techniker, Meister oder Ingenieur erforderlich. Zusätzlich ist eine berufsbegleitende Weiterbildung notwendig. Eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit wird sich allerdings nur für einige wenige große Architekturbüros rechnen, so dass für die meisten Unternehmer entweder ein spezielles Unternehmermodell oder ein überbetrieblicher Dienst in Betracht kommt.

für überbetriebliche Dienste siehe:

für die arbeitsmedizinischen Betreuung siehe:

siehe auch:

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