Für Unternehmer (auch Freiberufler!) besteht Feuerlöscher-Pflicht
- Spätestens alle zwei Jahre ist sachkundige Prüfung vorgeschrieben
(11.11.2004) Jeder Unternehmer mit mindestens einem angestellten Mitarbeiter ist unabhängig davon, ob es sich um ein Produktionsunternehmen oder reinen Bürobetrieb handelt, verpflichtet, seinen Betrieb mit Feuerlöschern auszustatten und diese regelmäßig - mindestens alle zwei Jahre - sachkundig prüfen zu lassen. Insbesondere Freiberufler, die Aushilfskräfte oder Praktikanten beschäftigen, sind sich dieser Verpflichtung oft nicht bewusst - darauf weist aktuell der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) hin.
Potenziell durch Feuer gefährdet ist laut bvbf praktisch jeder Unternehmensbereich - Produktions- und Werkstätten sowie Lagerräume genauso wie Küchen oder Verwaltungsgebäude. Als Brandursache wird in vielen Fällen menschliches Fehlverhalten ermittelt; aber auch dauerhaft im Stand-By-Betrieb laufende Elektrogeräte wie Computer, Bildschirme und Drucker stellen eine gerne unterschätzte Gefahr dar - insbesondere dann, wenn Lüftungsschlitze durch Papier oder Akten zugestellt sind und sich ein Wärmestau entwickeln kann. Da die Geräte permanent Wärme abgeben, können so Schwel- oder Kabelbrände entstehen, die sich zu einem echten Feuer ausweiten und das gesamte Gebäude erfassen können.
Dem Gesetzgeber geht es in erster Linie um den Personenschutz. Darüber hinaus sollte jedoch der Firmeninhaber im eigenen Interesse auch an einen Schutz seiner Unternehmenswerte denken. In ihrer Entstehungsphase lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen - noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft.
siehe auch:
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