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Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung tritt in Kraft

(31.7.2004) Am 1. August 2004 tritt das Gesetz zur verbesserten Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Kraft, nachdem der Bundesrat am 9. Juli dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit zugestimmt hat. Damit ist nun nach Ansicht der Protagonisten - von der Bundesregierung bis zur IG BAU - der Weg frei für eine wirkungsvollere Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit

Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe werden in dem Gesetz auch weiterhin nicht als Schwarzarbeit angesehen, sofern kein Gewinn angestrebt wird. Wer allerdings eine Putzfrau beschäftigt und für sie keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Das geltende Recht wurde hier nicht verschärft.

Minijobs

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Privatbereich setzt vorrangig auf die Schaffung von attraktiven und einfachen Möglichkeiten zur legaler Beschäftigung. Das bereits bestehende Angebot von Mini-Jobs in Privathaushalten mit pauschaler Steuer- und Beitragspflicht ist ein solches Beispiel. Die Zahl der angemeldeten Minijobs in Privathaushalten hat sich laut Bundesregierung mit der vereinfachten Anmelderegelung seit April 2003 fast vervierfacht.

Schwarzarbeit vernichtet Arbeitsplätze

Die Schwarzarbeit hat in Deutschland ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Schätzungen zufolge wird fast jeder siebte Euro auf Grund von illegalen Beschäftigungsverhältnissen am Fiskus und der Sozialversicherung vorbeigeschleust.

Ihr Umfang wird in Deutschland auf 370 Milliarden Euro geschätzt, das entspricht einem Anteil von 17 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Der weitaus größte Betrag entfällt mit 140 Milliarden Euro auf den Bausektor und mit 55 Milliarden Euro auf haushaltsnahe Dienstleistungen.

Schwarzarbeit schädigt zunehmend gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer, vernichtet Arbeitsplätze und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus.

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