ARGE Baurecht warnt Architekten und Statiker vor Gefälligkeiten
(15.9.2013) Guten Freunden hilft man gerne und schreibt auch nicht immer gleich eine Rechnung. Auch Architekten oder Statiker greifen Freunden bei Planungen und kleineren Umbauten schon mal unentgeltlich unter die Arme und planen, rechnen oder überwachen „nebenbei“ den einen oder anderen Bau. Vor solchen Freundschaftsdiensten warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), denn auch bei Freundschaftsdiensten haftet der Architekt. Passiert etwas, muss er dafür geradestehen - und trägt dasselbe Haftungsrisiko, wie bei ordnungsgemäßer Beauftragung mit auskömmlichem Honorar.
Wegen dieses enormen Haftungsrisikos rät die ARGE Baurecht von solchen Gefälligkeiten ab. Auch unter Freunden sollten Architekten ihre Leistungspflichten ernst nehmen und so sorgfältig wie immer arbeiten, um das Risiko eines Haftungsfalls zu verringern. Gute Arbeit kostet natürlich Zeit und dafür wird Honorar fällig, ganz wie bei jedem anderen Bauherren auch. Wahre Freunde werden dafür Verständnis haben. Die ARGE Baurecht erinnert zudem daran, dass bei Tätigkeiten für Familienangehörige ohnehin kein Versicherungsschutz bestehe!
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- IRB-Fachbuch: „Der gestörte Bauablauf“ (18.8.2013)
- Beweislast/Darlegungslast: Wenn ein Bauherr die Arbeitsleistung seines Architekten anzweifelt (29.7.2013)
- ARGE Baurecht: Bautagebuch systematisch führen (13.5.2013)
- Wie wird abgerechnet, wenn mehrere Planer beschäftigt sind? (17.2.2013)
- Architektenrecht: Technische Vertragsbedingungen machen viele Verträge ungültig (28.10.2012)
- ARGE Baurecht: Hausbau ist kein Freundschaftsdienst (13.2.2012)
- BG BAU: Private Bauherren müssen Helfer melden und Schwarzarbeit meiden (6.8.2006)
siehe zudem:
- Architektenrecht, Baurecht, Architektenkammern und Ingenieurkammern auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauen, Baurecht, VOB bei Baubuch / Amazon.de