ARGE Baurecht: Wie wird bei mehreren Planern abgerechnet?
(17.2.2013) Kein größeres Bauvorhaben ohne Architekten, Bauingenieure und Fachplaner. Bezahlt werden sie gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Streit gibt es dabei häufig, wenn sich mehrere Planer eine Planungsaufgabe teilen.
Klassisches Beispiel: Der Architekt plant das Gesamtwerk, der Fassadenplaner die gläserne Hülle. Beide Planer sollten darauf hinwirken, dass ihr Auftraggeber von Anfang an sowohl die Aufgaben klar vertraglich abgrenzt, als auch die Abrechnungsmodalitäten regelt. In der Praxis bewähren sich die anrechenbaren Kosten als Abgrenzungskriterium, also beispielsweise zwischen der Fassade einerseits und dem übrigen Gebäude andererseits.
Dieses Abgrenzungskriterium gilt aber nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Die ARGE Baurecht rät dazu, hier von Beginn an klare Tatsachen zu schaffen. Übrigens: Der Architekt kann in der Regel mit einer Extra-Honorierung rechnen, denn Paragraf 8 Abs. 2 Satz 3 HOAI sieht bei zusätzlichem Koordinierungsaufwand wegen mehrerer Beteiligter einen entsprechenden Aufschlag vor.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- ARGE Baurecht: Planer können für Änderungen Zusatzhonorare vereinbaren (17.8.2014)
- Bundesgerichtshof: Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen (15.3.2014)
- ARGE Baurecht: Bedenken immer auch dem Bauherrn mitteilen (17.2.2014)
- ARGE Baurecht warnt Architekten und Statiker vor Gefälligkeiten (15.9.2013)
- Beweislast/Darlegungslast: Wenn ein Bauherr die Arbeitsleistung seines Architekten anzweifelt (29.7.2013)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Honorar über Mindestsatz: BGH-Urteil erfordert neue Strategien bei Honorarvereinbarungen (16.9.2012)
- Überarbeitet: „Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009“ (8.4.2012)
- VOB to go: VOB-App für iPhone und iPad (5.1.2012)
- HOAI-Schnellrechner von BauerSoftware jetzt auch für Apple Mac OS X (15.10.2011)
- Zweitarchitekt haftet für Planungsfehler des Vorgängers (21.11.2010)
siehe zudem: