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Überarbeitet: „Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009“

(8.4.2012; Hinweis: Es gibt inzwischen Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2013!) Wesentliche Erleichterung für viele Honorarberechnungsfälle der Architek­ten und Ingenieure versprechen die „Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009“, die jetzt in vollkommen überarbeiteter und aktualisierter Form (Bearbeitungs­stand 1. März 2012) vorliegen. Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, öbuv Sach­verständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, hat die Tabellen nach acht Jahren grundlegend aktualisiert, weil es technische Entwicklungen und neue fachliche Zusammenhänge erforderlich gemacht haben.

Die vom Bundesgerichtshof als Bewertungsmaßstab anerkannten Tabellen umfassen (mit Ausnahme der raumbildenden Ausbauten und der Freianlagen - zu geringes Da­tenmaterial) alle verbindlich geregelten Planbereiche der HOAI 2009. Sie sind unter anderem für folgende Honorarermittlungsfälle eine wertvolle Hilfe:

  • Beauftragung anteiliger Leistungen nach §8 Absatz 2 HOAI 2009
  • Vorzeitige Kündigung des Planungsvertrags
  • Leistungserbringung als Nachfolgeplaner eines anderen Planers
  • Pauschalhonorar bei gleichzeitiger Herausnahme einiger Einzelleistungen aus den Leistungsbildern
  • Abrechnung von wiederholt erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen, zum Beispiel bei Planungsänderungen
  • Abschlagsrechnungen (Bemessung des erreichten Leistungsstands

Architekten und Fachplaner können sich die „Siemon-Tabellen“ jetzt kostenlos down­loaden, wenn sie ein kostenloses Ansichtsexemplar des „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ anfordern. Diese Möglichkeit besteht unter iww.de/wia/.

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