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Die neuen Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2013

Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2013
  

(18.11.2013) Möglicherweise waren sie nie wertvoller als heu­te - gemeint sind die Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2013 für Architekten und Ingenieure. Warum? Weil die HOAI 2013 neue Grundleistungen in den Leistungsphasen ein­geführt und die Honorargewichtung der einzelnen Leistungs­phasen fundamental geändert hat. Experten sagen deshalb voraus, dass viele Aufträge ohne die Hilfe der Siemon-Einzel­bewertungstabellen zur HOAI 2013 gar nicht prüffähig abge­rechnet werden können.

Die Siemon-Tabellen sind vom BGH anerkannt und eine unver­zichtbare Hilfe unter anderem für folgende Honorarermittlungs­fälle in der HOAI 2013:

  • Berechnung des Honorars in besonderen Fällen (§8 HOAI 2013) bzw. bei der Be­auftragung von Einzelleistungen (§9 HOAI 2013)
  • Vorzeitige Kündigung des Planungsvertrags
  • Leistungserbringung als Nachfolgeplaner eines anderen Planers Pauschalhonorar bei gleichzeitiger Herausnahme einiger Einzelleistungen aus den Leistungsbildern
  • Abrechnung von wiederholt erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen, zum Beispiel bei Planungsänderungen
  • Stellung von Abschlagsrechnungen (Bemessung des erreichten Leistungsstands)

Zum Autor: Klaus D. Siemon ist Mitautor des Honorargutachtens zur HOAI 2013 und Schriftleiter von Planungsbüro Professionell.

siehe auch für weitere Informationen:

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